Detaillierte Stellungnahme der Ströer SE & Co. KGaA zur Short-Attacke durch Muddy Waters Capital und Ausblick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung (News mit Zusatzmaterial)

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Detaillierte Stellungnahme der Ströer SE & Co. KGaA zur Short-Attacke durch

Muddy Waters Capital und Ausblick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung

(News mit Zusatzmaterial)

22.04.2016 / 12:06

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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PRESSEMITTEILUNG

Detaillierte Stellungnahme der Ströer SE & Co. KGaA zur Short-Attacke durch

Muddy Waters Capital und Ausblick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung

Köln, 22. April 2016

A. Executive Summary

1. Der gestern veröffentlichte Bericht von Muddy Waters Capital besteht in

erster Linie aus der Verarbeitung von Ströer bereits veröffentlichten

und bekannten Fakten, die in bewusst irreführenderweise dargestellt und

mit falschen Behauptungen und Unterstellungen vermengt und damit

verfälscht werden, um die Aktionäre von Ströer aus eigenem

wirtschaftlichen Interesse (Short-Position von Muddy Waters Capital)

gezielt zu schädigen.

2. Alle hieraus von Muddy Waters Capital abgeleiteten Schlussfolgerungen

sind im Kern falsch. Muddy Waters Capital hat auch zu keinem Zeitpunkt

versucht Kontakt mit Ströer aufzunehmen, geschweige denn, dass ein

Telefonat oder persönliches Gespräch stattgefunden hätte.

3. Muddy Waters Capital hält nach eigenen Aussagen eine signifikante

Short-Position in Ströer und betreut mindestens einen privaten Fond,

der ebenfalls eine Short-Position in Ströer hält. Deshalb hat Muddy

Waters Capital ein fundamentales Eigeninteresse daran, mit falschen

Behauptungen und falschen Schlussfolgerungen die Reputation von Ströer

zu schädigen, dadurch den Aktienkurs von Ströer zu manipulieren und bei

deutlich sinkenden Kursen signifikante Spekulations-Gewinne zu Lasten

unserer Aktionäre zu erzielen.

4. Damit hat Muddy Waters Capital ethische und rechtliche Grenzen

überschritten. Wir hoffen, dass dieser Fall ein Ausgangspunkt dafür

wird, dass derlei Geschäftspraktiken des Unfair Trading in Zukunft

erschwert werden. Wir werden deswegen verschiedene rechtliche Maßnahmen

ergreifen und stehen mit den zuständigen Behörden, insbesondere mit der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) bereits im

Austausch.

5. Die aktuelle Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr sowie der Ausblick

stehen im krassen Widerspruch zu den von Muddy Waters Capital

getätigten Unterstellungen. Im ersten Quartal 2016 wird Ströer seine

eigene Guidance von 10% organischem Wachstum mit 11,5% klar

übertreffen. Vor dem Capital Markets Day am Freitag kommender Woche,

wird Ströer vorläufige Zahlen zu dem erfolgreichen ersten Quartal 2016

veröffentlichen. Der Start ins zweite Quartal 2016 schließt sich

nahtlos an die erfreuliche Performance im ersten Quartal an.

B. Richtigstellung

In der Folge stellen wir die wesentlichen unzutreffenden Behauptungen von

Muddy Waters Capital wie folgt richtig:

I. Muddy Waters Capital behauptet:

"Organic Growth in Digital and Overall Appear to be Greatly Overstated"

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Die von uns für das Jahr 2014 berichtete organische Wachstumsrate beträgt

11,4%. Die von Muddy Waters Capital auf Seite 7 des "Reports" gezeigte

Berechnung hierzu enthält zwei gravierende, materielle Fehler:

(1) Die Wechselkurseffekte, die im Jahr 2014 einen Effekt von 12 Millionen

Euro ausgemacht haben, sind nicht berücksichtigt worden.

(2) Die Quotenkonsolidierung unserer Joint Venture Unternehmen ist nicht -

wie in unserem Geschäftsbericht dargestellt - berücksichtigt worden.

Muddy Waters Capital behauptet weiterhin:

"Organic growth should be adjusted even lower."

Dafür werden drei Gründe genannt: 1. Abzug von Disposals; 2.

Neusegmentierung des Bereichs Public Video; 3. Änderungen in der

Berechnungsmethodik

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

1. Muddy Waters Capital zitiert Investopedia, "organic growth represents

the true growth for the core of the company". Genau aus diesem Grund

ist es ein übliches und angemessenes Vorgehen, Umsätze aus verkauften

Unternehmen und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen bei der

Berechnung des organischen Wachstums zu eliminieren.

2. Die Zuordnung von Public Video Produkten in das Segment "Digital" hat

nichts mit der Frage zu tun, ob diese Produkte über Computer oder

mobile Endgeräte angesteuert werden. Vielmehr folgen diese Produkte

denselben Vermarktungslogiken wie im Bereich der Online-Vermarktung und

werden bei uns einheitlich gesteuert. Die Entwicklung der Public

Video-Produkte, die übrigens auch an Ad-Server angeschlossen werden

können, ist direkt mit der Entwicklung unserer Online

Vermarktungsaktivitäten verbunden. Die Zuordnung dieses

Geschäftsbereichs ist somit korrekt.

3. Mit der von uns gewählten Berechnungsmethode setzen wir konsequent das

Verantwortungsprinzip ("accountability principle") um. Ab dem Zeitpunkt

der Übernahme ist die akquirierte Unternehmung Teil unseres

Kerngeschäfts ("core of the company"). Dieses von uns angewendete

Prinzip kann positive wie negative Effekte auf das organische Wachstum

haben. So wäre beispielsweise das organische Wachstum des

Digitalbereichs im vierten Quartal 2015 noch besser ausgefallen, wenn

wir nicht diese Methode angewendet hätten.

II. Muddy Waters Capital behauptet:

"Ströer Appears to Artificially Inflate EBITDA"

Die Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Zunächst ist festzuhalten, dass Muddy Waters Capital bei der Bewertung

unseres Geschäfts zu Unrecht sich auf das reported EBITDA bezieht. Richtig

und Marktstandard ist, uns nach dem Operational EBITDA zu beurteilen. Da

hier außerordentliche Einmaleffekte, die nichts über die operative

Entwicklung des Geschäfts aussagen, eliminiert werden. Damit ist das

maßgebliche operative EBITDA in 2015 um 15 Millionen Euro höher. Die

sonstigen betrieblichen Erträge von Ströer sind während der letzten Jahre

stabil im Verhältnis zur Entwicklung des Geschäftsumfangs gewesen und

betragen etwa 3% der Umsätze. Im Fall von Einmaleffekten in den sonstigen

betrieblichen Erträgen werden diese Effekte stets als außerordentliche

Position behandelt und sind daher nicht im Operational EBITDA enthalten.

Die Kompensationszahlungen, die in 2014 in Verbindung mit erworbenen

Werberechten vereinnahmt wurden und die nicht im vereinbarten Umfang

genutzt werden konnten, wurden im Abschnitt 13 unseres Geschäftsberichts

2014 veröffentlicht (Seite 125). Da diese Art von Kompensationszahlungen

vor dem Hintergrund der Struktur unserer Werberechte regelmäßig und geplant

auftreten, klassifizieren wir diese nicht als außerordentliche Posten.

Der Anstieg der Rechte und Lizenzen steht in direkter Verbindung mit

unserer auf Wachstum ausgerichteten Unternehmensstrategie und mit dem damit

verbundenen signifikanten Anstieg unseres gesamten Geschäftsvolumens vor

allem in den Jahren 2015, 2016 sowie in den nachfolgenden Jahren. Der

Anstieg beruht unter anderem auf dem Erwerb von umfangreichen Datenvolumina

für unsere neue Data Management Plattform, den Erwerb von Datenbanken

vorrangig für unseren Publishing-Bereich, von Software-Rechten und

-Lizenzen im Rahmen der durchgreifenden Digitalisierung unserer

Geschäftsprozesse, von Werberechten sowie von Rechten und Lizenzen in

Verbindung mit mehreren Asset Deals im Segment Digital.

III. Muddy Waters Capital hält folgende Adjustierung für richtig:

"We Adjust Operating Cash Flow Downward"

Diese Adjustierung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 121,7

Millionen Euro um 58,7 Millionen Euro auf 180,4 Millionen Euro beruht im

Wesentlichen auf der Einbeziehung neuer Gesellschaften in das

Digital-Segment (z.B. T-Online) sowie auf dem allgemeinen Anstieg der

Investitionstätigkeit in der gesamten Ströer Gruppe (siehe Geschäftsbericht

2015, Seite 41). Die gestiegene Investitionstätigkeit im Hinblick auf

immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen hat über die

Abschreibungen praktisch keinen Einfluss auf die Umsatzkosten.

Die Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die

auf unseren Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und in

Sachanlagevermögen beruhen, führt zur falschen Berechnung der

DaysPayable-COGS. Tatsächlich hat es bei Ströer keine wesentliche

Veränderung der DaysPayable-COGS gegeben. Die von Muddy Waters Capital

willkürliche Anpassung ist daher vollkommen falsch.

IV. Muddy Waters Capital hält folgendes Adjustment für richtig:

"We Adjust 2015 FCF Downward by EUR51.7 million (-33.1%), and Discuss Our

Concerns About Balance Sheet and Cash Flow Statement Accounts"

Diese Anpassung von Muddy Waters Capital ist falsch!!

In der Bilanz sind Zugänge von immateriellen Vermögenswerten und

Sachanlagevermögen in Höhe von (59,0 + 49,1 =) 108,1 Millionen Euro

enthalten. Die Kapitalflussrechnung enthält dagegen nur Auszahlungen in

Höhe von 76,3 Millionen Euro für immaterielle Vermögenswerte und

Sachanlagevermögen. Die Differenz in Höhe von 31,8 Millionen Euro ergibt

sich aus dem noch nicht gezahlten Anteil im Rahmen des Erwerbs von

immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagevermögen. Davon entfallen 24,8

Millionen Euro auf den noch nicht gezahlten Anteil jener Transaktionen, bei

denen bereits ein Teilbetrag gezahlt wurde, aber gleichzeitig auch noch

Beträge zum 31. Dezember 2015 ausstanden (siehe oben Nr. III, in der wir

den Anstieg der Verbindlichkeiten erklärt haben). Die übrigen 6,9 Millionen

Euro entfallen auf Transaktionen, bei denen Ströer noch überhaupt keine

Zahlungen bis zum 31. Dezember 2015 geleistet hat. Daher haben wir diese

6,9 Millionen Euro als zahlungsunwirksame Transaktionen bezeichnet. Vor

diesem Hintergrund gibt es keinen Grund für eine Anpassung, wie sie von

Muddy Waters Capital fälschlicherweise vorgesehen ist.

Ströer zeigt 26,9 Millionen Euro als Auszahlungen an (nicht beherrschende)

Gesellschafter, von denen 19,5 Millionen Euro auf gezahlte Dividenden an

die Aktionäre der Ströer entfallen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 7,4

Millionen Euro resultiert aus Auszahlungen, die im Rahmen des Erwerbs

weiterer Anteile an nicht beherrschenden Gesellschaftern angefallen sind

und als solche im Finanzierungs-Cashflow ausgewiesen werden. Dies ist im

Einklang mit IFRS. Es gibt keinen Grund, den Free Cashflow um 26,9

Millionen Euro nach unten anzupassen.

V. Muddy Waters Capital behauptet folgendes:

"Digital Segment Operational EBITDA in 2015 Appears Overstated; operational

EBITDA Growth in 2014 and 2015 Seems to us Low Quality"

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Im Kontext der strategischen Entwicklung und operativen Steuerung der Firma

war es eine transparente, sachlich logische und vom Kapitalmarkt begrüßte

Entscheidung, Public Video im Bereich des neu gebildeten Digitalsegments zu

reporten. Im Rahmen der Segment-Veränderung wurde der Bereich, anders als

von Muddy Waters Capital behauptet, mit allen zuordenbaren Kosten und

Umsätzen konsequent und stringent neu zugeordnet.

Die Anpassungen bei den non-operating Expenses hatte ausschließlich mit der

veränderten Allokation der Holding Costs zu tun - und wirken sich auf alle

operativen Einheiten in gleicher Weise aus.

VI. Muddy Waters Capital behauptet folgendes:

"Cash Flow Statement Shenanigans Appear to Disguise Cash Flow Needs, and

Indicates Ströer's Auditor is Asleep at the Switch"

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Die Kapitalflussrechnung Ende 2015 zeigt keine Einzahlungen aus

Finanzkrediten. Es ist falsch zu behaupten, dass dies nicht im Einklang mit

IFRS sei. Die folgenden Normen sind einschlägig:

IAS 7.22:

"Für Cashflows, die aus den folgenden betrieblichen Tätigkeiten,

Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten entstehen, ist ein saldierter

Ausweis zulässig:

.

b) Einzahlungen und Auszahlungen für Posten mit großer Umschlagshäufigkeit,

großen Beträgen und kurzen Laufzeiten."

IAS 7.23 A:

". Beispiele für die in Paragraph 22(b) erwähnten Einzahlungen und

Auszahlungen sind Einzahlungen und Auszahlungen für:

.

c) andere kurzfristige Ausleihungen, wie beispielsweise Kredite mit einer

Laufzeit von bis zu drei Monaten."

Ströer refinanziert sich auf Basis eines 3 Monat EURIBOR (oder kürzeren

Laufzeiten) in 2015, wodurch die Finanzierung als kurzfristige Ausleihung

gilt (Credit facility, insbesondere revolving credit facility). Unabhängig

von der Rechnungslegungsfrage ist nicht nachvollziehbar, warum diese

Thematik einen Einfluss auf die Bewertung haben soll.

VII. Muddy Waters Capital behauptet:

"Switching to Gross Revenue Recognition Obscures Real Revenue"

Die Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Wir haben unsere Grundsätze zur Umsatzrealisierung in den letzten Jahren

nicht geändert. Für den Großteil unseres Online-Geschäfts arbeiten wir als

Geschäftsherrn ("principal") und bilanzieren entsprechend die Umsätze als

Nettogrößen. Agentur-Rabatte und andere Erlösschmälerungen werden vom

Brutto-Umsatz abgezogen, um zum Netto-Umsatz zu gelangen.

VIII. Muddy Waters Capital behauptet:

"Müller and Dirk Ströer Buy a Business and Flip it to Ströer"

Die gesamten in diesem Zusammenhang aufgestellten Behauptungen von Muddy

Waters Capital zu Insiderhandel entbehren jeder Grundlage, sind

ehrabschneidend und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen von Muddy

Waters Capital sind falsch!

Die Akquisition der Ströer Interactive Gruppe (incl. freeXmedia und

BusinessAd) ist vom Unternehmen in jeder Hinsicht "diligent" durchgeführt

worden. Vorstand und Aufsichtsrat waren sich der Besonderheiten der

Transaktion mit Blick auf die Related-Parties-Stellung der Verkäuferseite

in jeder Hinsicht bewusst und haben dem besonders sensibel Rechnung

getragen.

Alle rechtlichen Fragen und Fragen der Bewertung wurden von renommierten

internationalen Rechtsanwaltskanzleien und

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Schritt für Schritt geprüft und deren

Rechtmäßigkeit und Richtigkeit durch Gutachten dokumentiert. Der

Aufsichtsrat war über jeden Schritt des Vorstands informiert und hat sich

durch die Berater detailliert schriftlich und mündlich unterrichten lassen.

Spezielle Bewertungsgutachten hat die Gesellschaft im Zusammenhang mit der

im Rahmen der Transaktion durchgeführten Kapitalerhöhung zum

Handelsregister eingereicht und bei einer außerordentlichen

Hauptversammlung der Gesellschaft im März 2013 öffentlich zugängig gemacht.

Die Transaktion war zweifelsfrei für alle Shareholder ein großer Erfolg,

weil sie den erwarteten erfolgreichen Grundstein für die digitalen

Transformation und die sich daran anschließende positive Kursentwicklung

der letzten drei Jahre gelegt hat.

MediaVentures hat nicht als "intermediate" fungiert, sondern war bereits in

einem ca. zwölfmonatigen Prozess, freeXmedia zu übernehmen - lange bevor

Ströer über einen Einstieg in den Online-Bereich nachgedacht hat. Die

Transaktions-Timeline zwischen MediaVentues und der freenet AG hinsichtlich

freeXmedia beginnt zudem nicht am 29.11.2012 sondern viele Monate zuvor.

Ungeachtet dessen, verfügte freeXmedia zu keinem Zeitpunkt auch nur

ansatzweise über eine ausreichende Größe für den Start einer Digitalsparte

im Rahmen des Ströer-Konzerns.

Der Umsatzrückgang bei freeXmedia nach der Transaktion - bedingt durch den

Verlust von zwei Mandaten - war vor der Transaktion hinlänglich bekannt

und von vorneherein in die Bewertung mit eingeflossen. Gleichzeitig ist

dieser Umstand von vorneherein in die Bewertung eingeflossen. Die

Behauptung von Muddy Waters Capital hinsichtlich eines plötzlichen und

unerwarteten Abfalls des Umsatzes des Geschäftes nach Abschluss der

Transaktion ist in jeder Hinsicht falsch.

Der Earnout von MediaVentures bezog sich auch nicht wie von Muddy Waters

Capital unterstellt auf freeXmedia, sondern naturgemäß auf die gesamte

Ströer Interactive Gruppe. Aufgrund der positiven gesamthaften Entwicklung

der Ströer Interactive Gruppe und der erfolgreichen Umsetzung der

erwarteten Synergien, wurde der im Dezember 2012 vertraglich vereinbarte

Earnout entsprechend der festgelegten Performance-Kriterien ausbezahlt - es

gab keinerlei nachvertragliche Erhöhungen, wie von Muddy Waters Capital

fälschlicherweise behauptet.

Der vertragliche Höchstrahmen für den Earnout betrug 13,5 Mio Euro, wurde

aber nicht erreicht. Stattdessen kamen 10,7 Mio Euro zur Auszahlung - genau

der Betrag, für den Bilanzverbindlichkeiten eingebucht wurden. Zum Stichtag

31.12.2013 ist allerdings noch von einer leicht niedrigeren Zahl (9,85 Mio

Euro) ausgegangen worden. Alle Ergebnisse wurden noch dazu im Auftrag des

Aufsichtsrates durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für

richtig befunden.

Die Einschätzungen von Muddy Waters Capital zu dem Teil des Kaufpreises,

der anteilig auf freeXmedia entfallen soll, sind falsch. Die Bewertung der

Ströer Interactive Gruppe ist auch nicht auf den 2012er Zahlen erfolgt,

sondern auf den Ergebnissen von 2013. Im Übrigen wurde keine Verteilung des

Kaufpreises auf Teil-Assets vereinbart, diskutiert oder kalkuliert.

Insofern ist auch der von Muddy Waters Capital dem Teilbetrieb freeXmedia

vermutlicher weise zugeordnete Kaufpreis-Anteil von 22,4 Mio. Euro grob

falsch.

Uns lag und liegt keine Anfrage von Muddy Waters Capital zu einem Treffen

oder Gespräch mit Vertretern der Ströer SE & Co KGaA vor, und es hat auch

keinen Call eines Investor Relations Mitarbeiters im März 2016, wie Muddy

Waters Capital behauptet, gegeben - keiner der Anrufer im IR-Bereich hat

sich als Mitarbeiter von Muddy Waters Capital zu erkennen gegeben.

Die Behauptung von Muddy Waters Capital, dass mit der Transaktion von

Ströer Interactive die Beeinträchtigung der Governance Struktur von Ströer

seinen Anfang genommen hätte, ist in jeder Hinsicht falsch. Die

Governance-Strukturen von Ströer waren und sind intakt und erfüllen in

jeder Hinsicht die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

an ein börsennotiertes Unternehmen.

Die Behauptung von Muddy Waters Capital, dass im Zusammenhang mit der

Transaktion im Dezember 2012 zwei Organpersonen ihr Mandat niedergelegt

haben, ist falsch.

Die Berufung von Herrn Vilanek in den Aufsichtsrat steht ebenfalls in

keinem Zusammenhang mit dem Kauf von freeXmedia; freeXmedia war im Übrigen

nur ein kleinerer Teil der gesamten Ströer Interactive Transaktion.

Die Aussage von Muddy Waters Capital, dass Ressourcen von Ströer im Rahmen

der vorgenannten Transaktion nachteilig für die Firma eingesetzt wurden,

ist falsch.

Der wirtschaftliche Umfang der Zusammenarbeit zwischen der freenet AG und

der Ströer SE & Co KGaA ist zu keinem Zeitpunkt durch die Transaktion

beeinflusst worden; weder positiv noch negativ. Das angeführte

Kampagnenbeispiel am Hamburger Jungfernstieg (Seite 23 im "Report" von

Muddy Waters Capital) ist eine klassisch gebuchte und bezahlte Kampagne der

freenet AG.

Die Behauptung von Muddy Waters Capital, die Ströer verklage einen

ehemaligen Mitarbeiter in der Türkei, weil er an einer Firma beteiligt ist,

die ordnungsgemäße Geschäftsbeziehungen zu Ströer hat, ist falsch. Wir

nehmen alle Aufträge an, unabhängig davon ob ein Mitarbeiter beteiligt ist,

solange sie unseren Geschäftsbedingungen entsprechen, Interessenskonflikte

offengelegt wurden und nicht zulasten des Unternehmens gehen.

Dies gilt natürlich auch für die MediaVentures.

IX. Muddy Waters Capital behauptet:

"Ströer Insiders' Self-Dealing Goes Beyond freeXmedia"

Diese Unterstellung von Muddy Waters Capital ist tendenziös und falsch! Es

findet keinerlei Self-Dealing im Sinne der von Muddy Waters Capital

dargestellten und für Ströer fälschlicherweise nachteilig deklarierten

Transaktionen statt.

Jegliche Related-Parties-Transaktionen werden nach den bei Ströer schon

lange bestehenden internen Governance Regelungen dem Aufsichtsrat zur

vorherigen Zustimmung vorgelegt; betroffene Vorstände oder Aufsichtsräte

legen hierbei etwaige Interessenskonflikte offen und enthalten sich bei der

Stimmabgabe. Darüber hinaus werden alle entsprechenden Transaktionen einer

jährlichen Prüfung auf Drittvergleichsfähigkeit und ordnungsgemäße

Abwicklung unterzogen.

Dieses Beispiel zeigt, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptaktionäre mit

besonderer Sensibilität Related Parties-Transaktionen prüfen und höchste

Anforderungen an Corporate Governance und Compliance stellen.

Dies gilt auch für MediaVentures als Auftraggeber für die Ströer SE & Co

KGaA: Wir nehmen alle wertsteigernden Aufträge an, unabhängig davon ob ein

Mitarbeiter beteiligt ist, solange sie unseren Geschäftsbedingungen

entsprechen und nicht zulasten des Unternehmens gehen. Das Auftragsvolumen

der MediaVentures beläuft sich im Übrigen auf weniger als 1% unserer

Konzernumsätze, wird jedes Jahr vom Wirtschaftsprüfer auf ordnungsgemäße

Abwicklung und Drittvergleichsfähigkeit geprüft und wurde bei Abschluss und

jeder Veränderung dem Aufsichtsrat vorgelegt.

Das gleiche gilt für die Geschäftsbeziehung der Ströer SE & Co KGaA und der

SAW im Rahmen des Vermarktungsvertrages mit der SAW, welcher der Ströer SE

& Co KGaA ermöglicht, Werbeflächen der SAW, zu vermarkten. Dieses

transparente Vertragsverhältnis der Ströer SE & Co KGaA wurde bereits im

Rahmen des IPO ausführlich erläutert und in jedem Geschäftsbericht

transparent dargestellt. Die SAW hat zuletzt ihr Portfolio in Berlin um

rund 1.000 geklebte Plakatflächen erweitert. Diese Transaktion ist im Sinne

der Ströer SE & Co KGaA, da die Ströer SE & Co KGaA schon zum Zeitpunkt des

IPO angekündigt hat, zukünftig nicht mehr in geklebte Flächen investieren

zu wollen, sondern nur über Vermarktungsmandate von Dritten (wie z.B. der

SAW) die zum IPO bestehende Vermarktungs-Reichweite im Bereich

traditioneller, geklebter Plakatflächen zu erhöhen.

In Hinsicht auf die Erweiterung unseres Flächen-Bestandes im Bereich

Out-of-Home konzentriert sich die Ströer SE & Co KGaA ausschließlich auf

moderne hinterleuchtete und digitale Werbeträger und investiert schon seit

mehr als fünf Jahren nicht mehr in traditionelle, geklebte Plakatflächen.

X. Muddy Waters Capital behauptet:

"Unreported and Opaque Insider Sales"

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Die Ströer SE & Co KGaA hat die ihr von den Hauptaktionären Dirk Ströer und

Udo Müller überlassenen Stimmrechtsmitteilungen jedoch von einer

international renommierten Anwaltskanzlei rechtlich prüfen lassen und

anschließend veröffentlicht. Bei den Verkäufen in 2015 hat die Ströer SE &

Co KGaA sich vergewissert, dass die verkaufenden Hauptaktionäre rechtlich

durch eine andere internationale Anwaltskanzlei beraten waren.

Gleichzeitig haben Dirk Ströer und Udo Müller versichert, dass alle

ausgeführten Transaktionen in Umsetzung der anwaltlichen Empfehlungen und

im Einklang mit einschlägigen Publizitätspflichten ausgeführt wurden.

Darüber hinaus erklärt Dirk Ströer, dass er zu keinem Zeitpunkt die Sambara

Stiftung kontrolliert hat.

XI. Muddy Waters Capital behauptet folgendes:

"Suspected Lack of Impairment for Apparently Failed Investments Suggests

Lack of Accountability at Ströer"

Diese Aussage von Muddy Waters Capital ist falsch!

Zum Zeitpunkt der Akquisition bestand die Ballroom Gruppe aus 15

Unternehmen, von denen sich einige stellenweise über- und andere

unterdurchschnittlich entwickelt haben. Im Laufe des Jahres 2015 haben wir

einen Impairment Test für die Ballroom Gruppe durchgeführt. Dabei überstieg

der Widerbeschaffungswert (ie "recoverable amount") der Gruppe den Buchwert

mit einem klaren Headroom. Dabei ist zu beachten, dass die Ballroom Group

zum Jahresende 2015 als Bestandteil der Cash Generating Unit "Digital

Group" war.

XII. Muddy Waters Capital behauptet folgendes:

"Cavalier About Capital Allocation"

Diese Aussage von Muddy Waters Capital ist falsch!

Christian Schmalzl hat eine inhaltlich fundierte und dem Publikum von

Start-up-Unternehmen angemessene, unterhaltsame und in der gesamten

Industrie sehr positiv aufgenommene Rede gehalten.

XIII. Muddy Waters Capital behauptet folgendes:

"Governance Seems to be Extremely Investor Unfriendly"

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Ähnlich wie die in den USA häufig verwendeten Mehrfachstimmrechte gibt die

deutsche KGaA Gründern die Möglichkeit, auch mit weniger als 50% der

Stimmrechte den unternehmerischen Einfluss auf das Unternehmen zu behalten.

Die Umwandlung in eine KGaA ist im Kontext der Kapitalerhöhung gegen

Sacheinlage der Deutschen Telekom AG zu sehen und wurde auf der

außerordentlichen Hauptversammlung 2015 mit einer überwältigenden Mehrheit

von 84% aller Stimmen und der Unterstützung unserer wichtigsten Investoren

angenommen und vom Kapitalmarkt positiv bewertet.

Muddy Waters Capital behauptet weiterhin:

"Ströer CFO involved with questionable US-listed Company"

Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!

Bernd Metzner ist Aufsichtsrats-Mitglied und Vorsitzender des

Prüfungsausschusses von Anavex. Anders als von Muddy Waters Capital

dargestellt handelt es sich bei Anavex um ein respektables

Biotech-Unternehmen mit ca. 200 Millionen US-Dollar Market Cap.

Muddy Waters Capital behauptet weiterhin:

"Constantly Shifting Supervisory Board Membership"

Diese Aussage von Muddy Waters Capital ist in ihrem Kern und den damit

beabsichtigten Schlussfolgerungen falsch!

Die Unterstellung von Muddy Waters Capital, dass Veränderungen des

Aufsichtsrates im inhaltlichen Zusammenhang mit der freeXmedia-Transaktion

stehen ist falsch - sie lagen jeweils in der persönlichen Sphäre bzw.

beruflichen Veränderungen der betroffenen Aufsichtsräte.

Alle weiteren Veränderungen in 2015 und 2016 stehen ausschließlich im

Zusammenhang mit dem Formwechsel der Gesellschaft in eine SE & Co KGaA und

den Entsenderechten der Deutschen Telekom AG für zwei

Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der T-Online-Akquisition, die

unterdessen auch bestellt sind.

Das zwischenzeitliche Ausscheiden von Dirk Ströer aus dem Aufsichtsrat

steht ebenfalls ausschließlich im Zusammenhang mit Verpflichtungen die die

Ströer SE & Co KGaA im Kontext des T-Online-Deals zu Entsenderechten der

Deutschen Telekom AG eingegangen ist. Dirk Ströer ist mittlerweile wieder

wie geplant Aufsichtsrat in beiden Aufsichtsratsgremien der Ströer SE & Co

KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin Ströer Management SE.

XIV. Muddy Waters Capital behauptet:

"Curious Changes to Subsidiary Shareholdings"

Die Shareholder Changes sind entgegen der Behauptung von Muddy Waters

Capital nicht merkwürdig sondern vertraglich vereinbart und strategisch

angelegt!

1. Adselect

Wir haben im ersten Schritt mit unserer Firma BusinessAd die Mehrheit an

adselect übernommen, an der der Gründer Ralf Hammerath weiter beteiligt

blieb. Im zweiten Schritt wurde adselect als Sacheinlage in die BusinessAd

eingebracht, und dementsprechend Ralf Hammeraths Beteiligung an adselect in

Anteile an BusinessAd umgewandelt. Eine nur von Ströer finanzierte

Kapitalerhöhung hat für Ströer die notwendige Konsoliderungsmehrheit von

51% an BusinessAd bei der Transaktion sichergestellt.

2. Pacemaker

Die Veränderungen der Beteiligungsstruktur bei Pacemaker sind vertraglich

angelegt und bilden die spezielle Transaktionsstruktur ab. Pacemaker war

von Anfang an gedacht als eine 80%ige Beteiligung von Ströer mit einer

Minderheitenbeteiligung von 20%. Zur Aufsetzung des Joint Ventures hat

Ströer diese Gesellschaft zunächst als 100%ige Beteiligung errichtet, den

Mitgesellschaftern dann eine 20%ige Beteiligung eingeräumt und über diese

Beteiligung Put- und Call-Optionen gewährt. Einige dieser Optionen sind

zwischenzeitlich realisiert worden.

3. OMS

Um das Kern-Asset der OMS - die Vermarktungsrechte der 32 Verlage und

Gesellschafter der OMS - langfristig an Ströer zu binden, wurde die

Übernahme der OMS nicht als Cash-Deal sondern über eine Beteiligung an dem

Online-Vermarkter von Ströer umgesetzt. Unter Berücksichtigung der

Ertragskraft der Ströer Digital Group und der OMS ist der Deal in jeder

Hinsicht wirtschaftlich "accretive" für die Shareholder der Ströer SE & Co

KGaA und strategisch von besonders positiver Bedeutung.

4. ECE

Wie Muddy Waters Capital in diesem Fall ausnahmsweise richtig feststellt,

wollten wir die Beziehung zu dem Shopping-Mall Betreiber ECE stärken.

Insofern ist der jetzt erreichte Endzustand der Beteiligung unseres

Rechtegebers an der ECE-Flatmedia in jeder Hinsicht von strategischem

Interesse und festigt nachhaltig unsere Vertragsbeziehung mit einem

wichtigen Rechtegeber. Völlig falsch ist aber die Unterstellung von Muddy

Waters Capital, dass die Transaktion im Widerspruch zu unseren

strategischen Interessen stehen würde.

XV. Muddy Waters Capital stellt fest:

"Infoscreen Profitability Seems to be an Extreme Outlier"

Die von Muddy Waters Capital implizierte Unterstellung, dass unsere

Guidance zur Profitabilität dieser Produktgruppe fragwürdig ist, grob

falsch!

Grundsätzlich machen wir keine detaillierten Aussagen zu Margen oder zur

Profitabilität einzelner Produkte, Produktbereiche oder Gesellschaften. Wir

steuern und berichten unser Unternehmen auf Basis der bekannten

Segmentstruktur. Es ist generell aber zutreffend, dass Teile unserer

digitalen Geschäftsmodelle nachhaltig sehr profitabel arbeiten.

C. Aktuelle Geschäftsentwicklung und Ausblick der Ströer SE & Co KGaA

Die Geschäftsaussichten sind unverändert positiv:

- Operativ verbucht Ströer den besten Jahresstart in der Geschichte des

Unternehmens

- Im ersten Quartal 2016 wird Ströer seine eigene Guidance von 10%

organischem Wachstum mit 11,5% klar übertreffen. Vor dem Capital

Markets Day am Freitag kommender Woche wird Ströer vorläufige Zahlen

zum erfolgreichen ersten Quartal 2016 veröffentlichen

- Der Start ins zweite Quartal 2016 schließt im Übrigen nahtlos an die

erfreuliche Performance im ersten an

- Für das Gesamtjahr 2016 erwartet Ströer einen Umsatz zwischen 1,1 und

1,2 Mrd. EUR und einem operativen EBITDA zwischen 270 bis 280 Mio. Euro

- Der Free Cash Flow vor M&A in 2016 wird mindestens 125 Millionen Euro

betragen

- Ströer hat angekündigt, eine Dividende von 0,70 Euro je Aktie für das

Geschäftsjahr 2015 auszuschütten

Muddy Waters Capital steht mit seinen interessengeleiteten, falschen

Schlussfolgerungen aus dem gestern veröffentlichten "Report" im krassen

Gegensatz zu allen 14 Analysten, die auf dem Finanzportal Bloomberg ihre

Urteile abgeben. Sämtliche Analysten empfehlen durch die Bank, Ströer als

"Kauf" mit einem durchschnittlichen Zielkurs von knapp 72 Euro.

Bitte beachten Sie auch unsere Telefonkonferenz heute um 14.00 Uhr

Participant Information - PRESS

Direct DDI(s) for Participant Connection: DE +49 69 22 22 29 043

Participant Pin Code: 29987322#

Participant Information - Analyst

Direct DDI (s) for Participant Connection: DE: +4969222229043

UK: +442030092452

USA: +18554027766

Participant Pin Code: 91233559#

Über Ströer

Die Ströer SE & Co. KGaA ist ein führendes digitales

Multi-Channel-Medienhaus und bietet werbungtreibenden Kunden

individualisierte und voll integrierte Premium-Kommunikationslösungen an.

Ströer setzt damit in Europa auf dem Gebiet der digitalen Medien

zukunftsweisende Maßstäbe in Innovation und Qualität und eröffnet

Werbungtreibenden neue Möglichkeiten der gezielten Kundenansprache.

Die Ströer Gruppe vermarktet und betreibt mehrere tausend Webseiten vor

allem im deutschsprachigen Raum und betreibt rund 300.000 Werbeträger im

Bereich "Out of Home". Sie beschäftigt rund 3.300 Mitarbeiter an mehr als

70 Standorten. Im Geschäftsjahr 2015 hat die Ströer SE einen Umsatz in Höhe

von 824 Millionen Euro erwirtschaftet. Die Ströer SE & Co. KGaA ist im MDAX

der Deutschen Börse notiert.

Mehr Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.stroeer.com.

Pressekontakt

Marc Sausen

Ströer SE & Co. KGaA

Leiter Konzern-Kommunikation

Ströer Allee 1 D-50999 Köln

Telefon: 02236 / 96 45-246

Fax: 02236 / 96 45-6246

E-Mail: presse@stroeer.de

Investor Relations

Dafne Sanac

Ströer SE & Co. KGaA

Head of Investor Relations

Ströer Allee 1 D-50999 Köln

Telefon: 02236 / 96 45-356

Fax: 02236 / 96 45-6356

E-Mail: dsanac@stroeer.de

Disclaimer

Diese Pressemitteilung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" bezüglich der

Ströer SE & Co. KGaA ("Ströer") oder der Ströer Gruppe, einschließlich

Beurteilungen, Schätzungen und Prognosen im Hinblick auf die Finanzlage,

die Geschäftsstrategie, die Pläne und Ziele des Managements und die

künftigen Geschäftstätigkeiten von Ströer bzw. der Ströer Gruppe.

Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken,

Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die

Ertragslage, Profitabilität, Wertentwicklung oder das Ergebnis von Ströer

bzw. der Ströer Gruppe wesentlich von derjenigen Ertragslage,

Profitabilität, Wertentwicklung oder demjenigen Ergebnis abweichen, die in

diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen

oder beschrieben werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen werden zum

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Annahmen, die sich auch als unzutreffend erweisen können. Ströer gibt keine

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Darstellung, Vollständigkeit, Korrektheit, Angemessenheit oder Genauigkeit

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Verpflichtung, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder

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Kontakt:

Pressekontakt:

Marc Sausen

Ströer SE

Leiter der Konzern-Kommunikation

Ströer-Allee 1 | 50999 Köln

Telefon: 02236 / 96 45-246

Fax: 02236 / 96 45-6246

E-Mail: info@stroeer.de

IR Kontakt:

Dafne Sanac

Ströer Media SE

Manager Investor Relations

Ströer-Allee 1 | D-50999 Köln

Telefon: 02236 / 96 45-356

Fax: 02236 / 96 45-6356

E-Mail: ir@stroeer.de

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Zusatzmaterial zur Meldung:

Dokument: https://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=MLAKFBRTSU

Dokumenttitel: Detaillierte Stellungnahme der Ströer SE & Co. KGaA zur

Short-Attacke durch Muddy Waters Capital und Ausblick auf die aktuelle

Geschäftsentwicklung

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22.04.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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456865 22.04.2016