Darlehensklauseln der Mercedes-Benz-Bank sind nach einem neuen Urteil nicht zu beanstanden. Mit Folgen für den Autokauf auf Pump. Von Stefan Rullkötter

Niederlage im Fußball, Sieg vor Gericht. Die Mercedes-Benz-Bank musste als Hauptsponsor des VfB Stuttgart diese Woche den Abstieg in die zweite Bundesliga hinnehmen. Beim Oberlandesgericht Stuttgart feierte sie dagegen einen wichtigen Erfolg. Die Richter urteilten, dass Darlehensklauseln in den Autokreditverträgen des Daimler- Finanzdienstleisters nicht zu beanstanden seien. Damit wiesen sie die Berufungsklage eines Autokäufers ab, der seinen Darlehensvertrag im August 2017 widerrufen hatte und sein Fahrzeug 18 Monate nach Kreditabschluss zurückgeben wollte.

Konkret ging es in dem Streit um den sogenannten Widerrufsjoker, den Autokäufer ziehen können, wenn sie Fahrzeuge auf Pump finanziert haben. Formfehler in Krediten und Leasingverträgen führen immer häufiger dazu, dass Darlehen rückabgewickelt werden müssen und Besitzer ihre Autos einfach zurückgeben können. In der Regel erhalten Verbraucher nach einem wirksamen Widerruf des Kreditvertrags geleistete Zahlungen zurück, müssen sich aber eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Autos anrechnen lassen. Diese ist allerdings häufig geringer als der Wertverlust des Fahrzeugs, insbesondere dann, wenn es sich um einen Diesel handelt.

Kreditvertrag ohne Makel


Im nun entschiedenen Fall hatte sich der Kläger darauf berufen, dass seine Vertragsausfertigung nicht unterschrieben gewesen sei und zudem Angaben gefehlt hätten oder fehlerhaft gewesen seien. Die eigentlich nur 14 Tage laufende Widerrufsfrist habe nach seiner Ansicht deshalb nie zu laufen begonnen.

Dieser Argumentation folgte das Oberlandesgericht Stuttgart nicht: Die Autobank habe alle erforderlichen Angaben gemacht (Az. 6 U 78/18). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der OLG-Senat ließ die Revision zu. Auch wegen der enormen wirtschaftlichen Bedeutung ist davon auszugehen, dass Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden - und erst der Bundesgerichtshof endgültig entscheidet. Aktuell sind Tausende Klagen wegen fehlerhafter Widerrufsklauseln von Autobanken in den ersten Instanzen anhängig.

Unzulässige Musterklage


Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte bereits zuvor per Musterfeststellungsklage versucht, die auch aus ihrer Sicht fehlerhaften Widerrufsregeln in den Verträgen der Mercedes-Benz-Bank zu kippen und damit eine Möglichkeit zur Rückgabe bereits genutzter Fahrzeuge zu schaffen. Insbesondere Diesel-Besitzer hatten auf diese Möglichkeit gehofft.

Die Klage scheiterte aber aus formellen Gründen (Az. 6 MK 1/18). Zur Sache hatte das Oberlandesgericht Stuttgart - zuständig war der gleiche Senat wie jetzt im Einzelfall - daher keine Stellung genommen. Auch in dem Verfahren hat der Bundesgerichtshof das letzte Wort.