Im Zentrum der Verordnung steht die Schaffung einer Anti-Geldwäschebehörde, um deren Hauptsitz noch gerungen wird. Zudem sollen Vorgaben zur Kundenidentifizierung harmonisiert werden und es soll eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro geben.
"Die Vorschläge der Europäischen Kommission sind ein großer Erfolg im Kampf gegen Geldwäsche", sagte Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen. "Das Paket kann die notwendigen einheitlichen Standards gegen Geldwäsche in der EU setzen und die Schlupflöcher für Kriminelle stopfen." Auch die Finanzindustrie begrüßte das Vorhaben. Die Regeln sollen direkt in der gesamten Europäischen Union (EU) gelten, ohne dass eine weitere Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist.
Die Verordnungen sind eine Reaktion auf den Skandal bei der Danske Bank, bei der verdächtige Geldtransaktionen im Volumen von 200 Milliarden Euro aufgedeckt wurden. Der Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters Wirecard hat den Handlungsdruck weiter verschärft. Europol geht davon aus, dass durch Geldwäsche ein finanzieller Schaden entsteht in Höhe von einem Prozent der europäischen Wirtschaftsleistung - also etwa 140 Milliarden Euro. Deutschland gilt nach Meinung von Experten wegen zu geringer Strafverfolgung international als bevorzugtes Land für Geldwäsche.
"Es ist gut und wichtig, dass die EU wichtige Themen der Geldwäsche einheitlich regelt", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Andreas Krautscheid. Betrügern werde das Leben dadurch schwerer gemacht. Auf positives Echo beim BdB stießen vor allem die Pläne zur Vereinheitlichung von Kundendaten ("Know Your Customer") sowie der verbesserte Informationsaustausch zwischen Behörden. Auch Dienstleister von Krypto-Assets wie Bitcoin sollen reguliert und strenger beaufsichtigt werden.
BARGELDOBERGRENZE "OLDSCHOOL"
Bedenken hat der BdB, zu dem Institute wie die Deutsche Bank und die Commerzbank gehören, aber mit Blick auf die geplante Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Jede Einzahlung über diesem Betrag müssten Banken künftig bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) melden. Dies sei "oldschool" und der Nutzen sei fraglich, da ohnehin kaum noch mit Bargeld bezahlt werde und die Debatte darum den Blick auf wichtigere Änderungen trübe, hieß es bei dem Verband.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte, der von der EU-Kommission vorgeschlagene risikobasierter Ansatz sei wichtig. "Versicherungen und ihre Geschäftsmodelle haben ein geringes Risiko der Geldwäsche", sagte Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Wer dagegen ein höheres Risiko eingehe, müsse stärker in die Verantwortung genommen werden. Der Verband öffentlicher Banken (VÖB) fürchtet eine Überregulierung. Die geplante europäische Beaufsichtigung durch eine neue Behörde sei für riskante, grenzüberschreitende Sachverhalte sinnvoll. Banken mit nationalen oder weniger risikobehafteten Geschäftsmodellen sollten aber weiterhin ausschließlich unter die nationalen Aufsichten fallen.
Die Finanaufsicht BaFin hat bei der Deutschen Bank einen Sonderbeauftragten eingesetzt, der sich darum kümmert, dass das Institut Geldwäschevorgaben besser einhält. Auch die Online-Bank N26 steht im Visier der Aufseher.
Die deutsche Finanzwirtschaft setzt sich dafür ein, dass der Sitz der neuen Anti-Geldwäschebehörde in Frankfurt sein wird. Die Franzosen werben dagegen für Paris. Wichtig sei, dass doppelte Zuständigkeiten mit anderen Behörden vermieden werden, warnte der BdB. Der Genossenschaftsverband BVR klagt über zu hohe Kosten. Die Vorstellungen der Kommission, dass die Banken den Großteil der Kosten dafür zu tragen haben, seien nicht nachvollziehbar, erklärte der Verband. "Insgesamt sehen wir die zunehmende Abwälzung von Kosten und Aufwänden im Zusammenhang mit originär staatlichen Aufgaben auf Banken sehr kritisch."
rtr