Der Chef der Deutschen Börse möchte einen möglichen Nachteil von aktiv gemanagten Fonds gegenüber ETFs abschaffen. Wie realistisch ist das und was bedeutet der Vorschlag für Anleger?
Aktive Fonds haben auf dem Papier im Vergleich zu ETFs Vorteile und Nachteile. In der öffentlichen Debatte waren in den letzten Jahren aber vor allem Nachteile wie höhere Kosten präsent. Und auch die sogenannte 5-10-40- oder auch UCITS-Regel ist jetzt Bestandteil einer Debatte. Die Regel besagt, dass aktive Fonds maximal zehn Prozent in einem Wertpapier anlegen dürfen. Außerdem dürfen alle Aktien mit einem Anteil von mehr als fünf Prozent nur maximal 40 Prozent des gesamten Fondsvermögen ausmachen.
Der Sinn dahinter ist, das Konzentrationsrisiko in Fonds zu reduzieren und so eine diversifizierte Anlage möglich zu machen. Die Richtlinie dient also dem Schutz der Verbraucher. Für passive Indexfonds (ETFs) ist die Regel aber so angepasst, dass Einzelwerte in der Regel bis zu 20 Prozent des Gesamtvolumens ausmachen dürfen. Diesen Umstand empfindet Stephan Leithner, Chef der Deutschen Börse, als eine Benachteiligung der aktiv gemanagten Fonds, wie er dem „Handelsblatt“ mitteilte.
Muss die UCITS-Regel für Fonds angepasst werden?
Dass die Deutsche Börse genau jetzt auf das Thema aufmerksam macht, verwundert nicht. Aktuell macht der DAX-Wert SAP etwa 15 Prozent des deutschen Leitindex aus. Im letzten Jahr hatte die Deutsche Börse die Obergrenze für Einzelwerte von 10 auf 15 Prozent angehoben, nachdem sich in der Vergangenheit der Gaskonzern Linde unter anderem aufgrund einer Kappungsgrenze aus dem DAX zurückgezogen hatte.
Und während jetzt ETFs die SAP-Aktie mit 15 Prozent abbilden können, ist das für aktive Fonds nicht möglich. Das bringt den Angaben zufolge Nachteile bei der Performance mit sich, vor allem wenn SAP oder andere Papiere besonders stark unterwegs sind.
Wie wahrscheinlich ist eine Anpassung oder Veränderung der Fonds-Regel
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, setzt sich die Deutsche Börse, ähnlich wie das Deutsche Aktieninstitut, für eine Änderung der 5-10-40- bzw. UCITS-Richtlinie ein. Aktiv gemanagte Aktienfonds sollen demnach in Europa ebenfalls bis zu 20 Prozent in einzelne Aktien anlegen dürfen.
Der deutsche Fondsverband BVI bestätigte unterdessen dem Portal „FONDS professionell ONLINE“, sich bei der nächsten Überprüfung der Richtlinie für eine Anhebung der Kappungsgrenze von 10 auf 15 Prozent einzusetzen. Ausgang (noch) offen. Als Hintergrund muss aber erwähnt werden, dass nicht jeder ETF Einzelwerte mit einem Anteil von 20 Prozent im Portfolio hat. Meist verteilen sich die Anteile auf viel mehr Papiere mit kleineren Prozentwerten, was das Risko einer Anlage schmälert.
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