Millionen von Mietern könnten bald über 40 Prozent ihres Einkommens alleine für Wohnkosten ausgeben müssen. Hier erfahren Sie, wie sich die Situation entwickelt und wie Sie jetzt legal Ihre Miete senken können, während die Mietpreise steigen.
Mieten auf dem Höhenflug, Immobilienpreise auf Talfahrt
2023 zeigt sich der Immobiliensektor von einer unerwarteten Seite: Während die Immobilienpreise im Vergleich zum Vorjahr deutlich gefallen sind, erleben die Mieten, besonders bei Neuverträgen, einen rasanten Anstieg. Diese Entwicklung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der Neubau von Wohnungen ins Stocken geraten ist.
Mietbelastung auf dem Prüfstand
Für viele Mieter in Deutschland wird das Wohnen immer kostspieliger. Der Deutsche Mieterbund warnt davor, dass Millionen von Haushalten bald mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Mieten ausgeben müssen. Die Mieten werden voraussichtlich schneller steigen als die Löhne. Der Durchschnittspreis pro Quadratmeter Kaltmiete Deutschland könnte zeitnah die Marke von zehn Euro erreichen, verglichen mit 8,70 Euro im Jahr 2022.
Möglichkeiten zur Mietminderung
Angesichts dieser beunruhigenden Trends suchen viele Mieter nach Möglichkeiten, ihre Mietbelastung zu verringern. Die gute Nachricht ist, dass es legale Optionen gibt, um die Miete zu reduzieren.
Die Mietpreisbremse, die bereits seit dem 1. Juni 2015 in Kraft ist, ermöglicht Mietern bei Neuverträgen in angespannten Wohnungsmärkten die Begrenzung von Mietpreiserhöhungen. Um von dieser Regelung zu profitieren, sollten Sie überprüfen, ob Sie in einer Region leben, in der die Bremse gilt. Sie sieht vor, dass bei Neu- oder Wiedervermietung der Preis maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Außerdem ist grundsätzlich immer eine sofortige Mietminderung möglich, wenn ein Mangel vorliegt, der die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt. Dies könnte etwa Schimmelbefall, ein Gerüst an der Fassade, Lärm durch Nachbarn oder ein Heizungsausfall sein.
Die genaue Höhe der Mietminderung hängt hier vom Einzelfall ab, kann jedoch in bestimmten Fällen bis zu 100 Prozent betragen und vom Mieter selbst beschlossen werden. Wichtig ist, dass Sie Ihren Vermieter, am besten schriftlich, davor darauf hinweisen, diese Störfaktoren zu beseitigen.
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