Hierzulande gib es rund 25 börsennotierte Firmen, die dieses Jahr ihre Dividenden ganz oder teilweise steuerfrei „aus der Substanz“ auszahlen. Zu diesem Kreis gehört auch das Investment- und Beratungshaus U.C.A. 

Grundlage für steuerfreie Ausschüttungen:

Basis für diese rechtliche Gestaltung sind bilanzrechtliche Umstrukturierungen in der Vergangenheit. Das Einlagekonto hat steuerlich die Funktion, dass die von den Anteilseignern geleisteten Gesellschaftereinlagen von den durch die Gesellschaft selbst erwirtschafteten Gewinnen getrennt werden. Aktionäre bekommen dadurch die Ausschüttung „brutto für netto“ überwiesen, ohne dass der Sparpauschbetrag (1000 Euro Singles, 2000 Euro zusammenveranlagte Partner) belastet wird.

Ausschüttung zum Teil ohne Abzug:

Auf der U.C.A.- Hauptversammlung am 11.Juli 2024 soll eine Dividende in Höhe von 3,00 Euro pro Aktie beschlossen werden. „Ich darf auf unsere Meldung vom 21.Mai 2024 verweisen, in der zur steuerlichen Behandlung der Dividende für 2023 Stellung genommen wurde“, sagt U.C.A.-Vorstand Jürgen Steuer auf Anfrage von BÖRSE ONLINE. Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat auf der HV gilt für die Auszahlung der Dividende: Sie wird für das Geschäftsjahr 2023 teilweise - in Höhe von 1,80 Euro - aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß  Paragraf 27 des Körperschaftsteuergesetzes ("nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen") ausgeschüttet. Insoweit erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag und bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung.  

So behandelt der Fiskus diese Dividendenzahlung:

Die Ausschüttung mindert in dieser Höhe nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.  In Höhe von 1,20 Euro handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen und hiervon werden 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Inländische Aktionäre erhalten von dem depotführenden Kreditinstitut die gesamte Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, wenn sie eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" des für sie zuständigen Finanzamtes oder einen noch nicht anderweitig ausgeschöpften "Freistellungsauftrag" für Kapitalerträge beim depotführenden Kreditinstitut hinterlegt haben. 

Dauerhafte Steuerfreiheit:   

Langfristig profitieren bei Ausschüttungen von Einlagekonten nur Anleger, die entsprechende Dividendenpapiere bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft haben: Sie kassieren bei späteren Verkäufen Kursgewinne ohne Abzug steuerfrei.  Der Börsengang von U.C.A . an den Prädikatsmarkt der Bayerischen Börse in München erfolgte bereits im Jahr 1998.

Steuerstundungs-Effekt:

Alle Aktionäre, die später, also seit 2009, eingestiegen sind, erzielen bei Dividendenzahlungen vom Einlagekonto zumindest einen „Steuerstundungs“-Effekt: Beim Verkauf werden die steuerfreien Ausschüttungen vom Kaufkurs abgezogen, die Differenz zwischen reduziertem Einstandspreis und Verkaufskurs ist dann kapitalertragsteuerpflichtig.

Zum Unternehmen: U.C.A. beteiligt sich als Investment- und Beratungshaus an kleinen und mittleren Unternehmen und berät mittelständische Firmen  bei Kauf und Veräußerung von Unternehmensanteilen, bei der Aufnahme von Kapital sowie bei Börsengängen. Sitz des Unternehmens ist München. U.C.A. ist aktuell  bei  m:access - die Börse für den Mittelstand der Börse München gelistet.


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