Kunden der Sparkassen können sich unter Umständen freuen, denn die Geldhäuser müssen wohl hohe Nachzahlungen an Kunden leisten. Doch wer einen Anspruch hat, der muss jetzt handeln. Das müssen Sie jetzt wissen.
Im Juli hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung der Vorinstanzen zum Thema Zinsberechnung in langlaufenden Sparverträgen bestätigt. Das Ergebnis dieses Urteils: Die Sparkassen haben ihren Kunden viel zu geringe Zinsen gezahlt – im Schnitt 1.300 Euro zu wenig.
Wer also einen langlaufenden Sparvertrag bei den Sparkassen abgeschlossen hat (wurden besonders in den Jahren 1990 bis 2005 vertrieben), der sollte jetzt handeln.
Sparkassen-Kunden könnten hohe Nachzahlungen erhalten
Denn tatsächlich haben viele Sparkassen diese Prämiensparverträge bereits gekündigt, wodurch eine Verjährung der Ansprüche droht. Zudem dürften sich viele Banken zunächst weigern, die Gelder zu bezahlen, weswegen gegen andere Institute aktuell noch eine Reihe an Sammelklagen läuft.
Sparern, die von der neuen Regelung betroffen sind, ist daher dringend zu raten, zeitnah auf ihre Sparkasse zuzugehen. Letzteres ist auch der Rat des Bundesamtes für Finanzen (Bafin).
Wer dagegen bei einem anderen Geldinstitut einen Prämiensparvertrag abgeschlossen hat, der muss noch abwarten. Gegen einige andere Banken laufen noch Verfahren – eine gerichtliche Entscheidung gab es bisher noch nicht.
Altersvorsorge in die eigene Hand nehmen
Der Fall Prämiensparverträge beweist erneut, dass Anleger und Sparer ihre Altersvorsorge bzw. den Vermögensaufbau besser in die eigene Hand nehmen sollten, statt das den Banken zu überlassen. Immer wieder gibt es hier Fälle, in denen Verbraucher schlechter gestellt werden, mit hohen Opportunitätskosten bis hin zu immensen Schäden am eigenen Vermögen.
Dementsprechend heißt es spätestens ab jetzt selbstbestimmt handeln. Wie das geht, erfahren Sie in diesem Artikel: So 2024 mit Börse, Aktien und Investieren starten
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