Das Wachstumschancengesetz sah im Entwurf weitere fiskalische Erleichterungen für Bürger vor. Die folgenden steuerzahlerfreundlichen Maßnahmen wurden in der endgültigen Fassung aber nicht mehr berücksichtigt.
1. Keine Freigrenze bei Vermietungen
Geplant war, für Mieteinkünfte eine neue Freigrenze von 1000 Euro jährlich etabliert werden. Erst wenn dieser Grenzbetrag überschritten wird, sollten Mieteinkünfte zu versteuern sein.
2. Keine Erhöhung der Abzugs-Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
Derzeit dürfen Berufstätige Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter in einem Veranlagungsjahr nur vollständig abziehen, wenn sie nicht mehr als 800 Euro betragen. Dieser Wert sollte ab dem Jahr 2024 auf 1000 Euro steigen. Daraus wird nun nichts.
3. Keine Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
Auch beim Verpflegungsmehraufwand gibt es keine Verbesserungen: Für jeden Tag, an dem Arbeitnehmer mehr als acht Stunden von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abwesend sind, können pauschal 14 Euro abgesetzt werden (geplant waren 16 Euro ab diesem Jahr ) und bei 24 Stunden Abwesenheit 28 Euro (geplant waren 32 Euro ab 2024).
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4. Keine Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen
Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen werden nun doch nicht rückwirkend zum 1. Januar 2024 nicht wie ursprünglich geplant von 110 auf 150 Euro erhöht.
5. Keine Anhebung des Fördersatzes für die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
Ab 2024 gilt eine Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch. Zusätzlich gibt es einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn der Heizungstausch bis 2028 erfolgt. Eine geplante weitere Erhöhung der Fördersätze kommt nicht.
6. Keine Einführung einer Investitionsprämie
Unternehmer sollten durch eine neues "Klimaschutzinvestitionsprämiengesetz" noch weitere Anreize erhalten, ihre Betriebsprozesse in Richtung von mehr Klimaschutz umzugestalten. Daraus wird nun nichts.
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