Eine großzügige Überweisung an den Sohn in Frankreich? Kauf von Bitcoin an einer spezialisierten US-Börse? Wer nennenswerte Summen ins Ausland transferiert, muss dies in vielen Fällen melden – sonst drohen empfindliche Strafen. Wir klären auf, wann die sogenannte AWV-Meldepflicht gilt und wann nicht.
AWV steht für „Außenwirtschaftverordnung.“ Diese legt eine Meldepflicht für Überweisungen von und nach Deutschland fest. Überweisungen über 12 500 Euro müssen demnach bei der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Darauf weist der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. hin.
Was ist die AWV-Meldepflicht?
Viele Banken geben den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“ automatisch beim Online-Banking aus - auch dann, wenn der Betrag unter 12 500 Euro liegt. Meist ist gar nichts zu tun, der Hinweis dient der Haftungsbefreiung der Bank nach dem Motto: „Wir haben die Kunden ja informiert.“
Meldepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen mit einem Aufenthalt, Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland. Man muss also nicht unbedingt eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Deutsche, die länger als ein Jahr im Ausland leben, gelten als Ausländer. Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, die länger als ein Jahr in der Bundesrepublik leben, sind Inländer.
Aufteilung auf kleine Beträge im Fokus
Die Meldepflicht gilt nicht, wenn die gleiche Person beispielsweise zwei Überweisungen in der Höhe von jeweils 12 400 Euro tätigt - wer also beispielsweise ein Abo bei einem ausländischen Anbieter zahlt oder eine Rente aus dem Ausland erhält. Falls größere Beträge durch regelmäßige kleine Zahlungen zu umgehen versucht werden, kann dies jedoch sehr wohl meldepflichtig sein.
Bareinzahlung bei einer Bank auf ein ausländisches Konto, Auslandszahlungen mittels Lastschrift, Schecks und Auslandsüberweisungen sind ebenfalls zu melden. Bei Aufrechnungen und Verrechnungen sind die dahinter stehenden Beträge der Bundesbank brutto mitzuteilen. Wenn also nur 5000 Euro überwiesen wurden, dahinter aber gegenseitige Verbindlichkeiten von 15 000 und 20 000 Euro stehen, die mit der Zahlung ausgeglichen werden, müssen diese Beträge gemeldet werden.
Wann entfällt die Meldepflicht für Auslandsüberweisungen?
Die Meldepflicht entfällt bei Auszahlungen und Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer ursprünglichen vereinbarten Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. Das bedeutet: Wer Tages- oder Festgeld bei einer Bank anlegt, deren Sitz außerhalb Deutschlands ist, muss keine Meldung abgeben. Das ist beispielsweise bei der estnischen Bigbank relevant, die seit Jahren bei Vergleichen von Tages- und Festgeldzinsen weit vorne liegt. Auch Wareneinfuhr- und Ausfuhrerlöse (im Gegensatz zur Bezahlung von Dienstleistungen) sind ausgenommen.
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Gebührenfreie Telefonnummer
Wie kann man eine Auslandsüberweisung bei der Bundesbank melden? Für Privatpersonen ist der schnellste Weg über das Telefon - unter der gebührenfreien Nummer 0800/1234-111, wochentags von neun bis 15 Uhr. Unternehmen können das von der Deutschen Bundesbank entwickelte Allgemeinen Meldeportal Statistik nutzen. Dritte Möglichkeit vor allem für Unternehmen ist eine Mail an szawstat-dtazv@bundesbank.de. Enthalten sein muss: Name des Meldenden; Land, in das das Geld gesendet oder aus dem das Geld angenommen wurde; Überweisungszweck; Betrag; Kontaktdaten; Meldenummer (falls vorhanden).
Die Meldenummer ist mit einem Formular zu beantragen. Das wird auch Privatpersonen empfohlen, die öfter Überweisungen ins Ausland tätigen (Antrag an aw-stammdaten@bundesbank.de).
AWV-Meldepflicht: Bußgeld bis zu 30.000 Euro
Die Meldefrist umfasst den Zeitraum bis zum siebten Kalendertag des Folgemonats, nachdem die Überweisung oder Zahlung erfolgt ist. Die Missachtung dieser Meldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 30 000 Euro bestraft werden. Eine Fristverlängerung wird grundsätzlich nicht gewährt. Wurde für einen Monat fälschlicherweise keine Meldung abgegeben, muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Bei der Meldung muss der betreffende Monat angegeben werden, in dem die Transaktion stattgefunden hat.
Unter "Frag den VGSD" sind Antworten von Mitgliedern und Experten rund um das Thema "AWV-Meldepflicht" zu finden.
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