Im März treten wieder Neuerungen für Verbraucher in Kraft, etwa die Preisbremsen für Energie, das Ende der Maskenpflicht und die Energiepauschale für Studenten und Schüler. Außerdem wird Bier teurer. Nach dem Frühlingsbeginn wird zudem wieder die Sommerzeit eingeführt. BÖRSE ONLINE hat 12 Neuigkeiten zusammengetragen – ein Überblick. 

Energiepreisbremsen

Ab dem 1. März greifen für Millionen Bezieher von Gas, Strom und Fernwärme die Energiepreisbremsen. Die Strompreisbremse deckelt den Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde, der Gaspreis ist bei 12 Cent gedeckelt. Auch für Januar und Februar soll die Entlastung wirken – rückwirkend. Verbraucher müssen nichts tun – Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedrigere Abschlagszahlungen.

Der Branchenverband BDEW bittet wegen der komplexen Regeln allerdings um Geduld. Entspannt sich die Situation auf dem Energiemarkt zunehmend, können Verbraucher im Jahresverlauf mit noch günstigeren Preisen rechnen.

Entlastungen auch bei Heizöl

Alle, die mit anderen Brennstoffen wie etwa Pellets und Heizöl heizen, sollen ab dem 1. März ebenso entlastet werden. Bis zu einer Verdopplung der Heizkosten gegenüber dem Vorjahr müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zwar selbst zahlen. Kosten, die darüber hinausgehen, will der Bund aber zu 80 Prozent übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bedingungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro erfüllt sind. Die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2000 Euro.

Ebay ohne Gebühren für Privatverkäufe

Die Online-Handelsplattform Ebay macht in Deutschland ab 1. März alle privaten Verkäufe kostenlos. Mit dem Wegfall der Angebotsgebühren und Verkaufsprovisionen beseitige man die größte Hürde, die Verbraucherinnen und Verbraucher bislang beim Verkaufen über eBay.de gesehen haben, erklärte das Unternehmen. Die Regelung gilt zeitlich unbefristet, ist allerdings auf Deutschland beschränkt.

Bier wird teurer

Die Preise für Lebensmittel steigen immer noch. Auch bei Bier müssen sich Verbraucher auf erhöhte Preise einstellen. Nach dem größten Bierhersteller in Deutschland, der Radeberger Gruppe, hat auch die Großbrauerei Krombacher eine Preiserhöhung zum 1. März angekündigt. "Wir haben unseren Kunden eine Erhöhung angekündigt über alle Produkte hinweg", sagte ein Brauereisprecher bereits im Oktober. Das gelte neben Bier auch für Vitamalz und die alkoholfreien Getränke der Marke Schweppes.

Krombacher

Versicherungskennzeichen

Vom 1. März an dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.

Bahn-Lounges

Die Deutsche Bahn schränkt den Zugang zu ihren speziellen Wartebereichen an großen Bahnhöfen ein. Wer die Lounges ab 1. März nutzen will, braucht grundsätzlich eine Fernverkehrsfahrkarte. Bisher konnten auch Bahnbonus-Statuskunden die Bereiche nutzen.

Masken- und Testpflichten enden

Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen fällt zum 1. März – Ausnahmen gelten für Besucher, die bis zum 7. April Maske tragen müssen. Die verbliebenen Testpflichten etwa für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen fallen zum 1. März generell weg. Damit folgen die Vorgaben dem Zeitplan zur Finanzierung: Das bereits stark zurückgefahrene Angebot kostenloser "Bürgertests" für alle auch ohne Symptome läuft nur noch bis einschließlich 28. Februar.

Gartenarbeit eingeschränkt

Hecken und Gebüsche dürfen zwischen dem 1. März und dem 30. September weder beseitigt noch stark zurückgeschnitten werden. Auch "auf den Stock setzen" ist verboten. Diese Vorgaben finden sich im Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz einheimischer Vögel. Die Tiere errichten im Frühjahr nämlich ihre Brutplätze im Schutz des Geästs - dieser Rückzugsort würde durch das Zurückschneiden zerstört werden.

Poststreiks

Kunden der Deutschen Post müssen sich voraussichtlich weiter auf Behinderungen einstellen: Bis zum 8. März können Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf gibt. Das Ergebnis der Urabstimmung soll am 9. März bekanntgegeben werden. Der Versand von Briefen oder Paketen dürfte bei einer Zustimmung noch stärker beeinträchtigt werden.

Foto: Don Tam, Deutsche Post

Anträge für 200-Euro-Pauschale

Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können (siehe Info-Seite der Bundesregierung). Die rund 3,5 Millionen Berechtigten benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Antragsteller ankommt, ist noch unklar.

Leitzinsen

Der Rat der Europäischen Zentralbank kommt am 16. März zu seiner turnusmäßigen Zinssitzung zusammen. Es gilt als ausgemacht, dass die Währungshüter angesichts der Inflation die Leitzinsen erneut erhöhen werden. Steigende Leitzinsen bedeuten für Verbraucher in der Regel teurere Kredite und höhere Zinsen auf Sparguthaben.

Sommerzeit

In Europa wird zudem wieder an den Uhren gedreht, und zwar am Sonntag, 26. März. Um 2.00 Uhr werden dann die Zeiger um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell, gut für sonnenhungrige Berufstätige und Biergarten-Besucher. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober. Die Normalzeit hat in den Winter-Monaten den Vorteil, dass es morgens nicht allzu spät hell wird.

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(Mit Material von dpa-AFX)