Der Bitcoin setzt immer neue Kursrekorde. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat aber kürzlich zahlreiche digitale Geldwechseldienste für Kryptowährungen geschlossen. Was Anleger jetzt wissen sollten.

Welche Plattformen sind betroffen?

Sogenannte Krypto Exchange Services ermöglichen es Nutzern, Fiatwährungen wie Euro, US-Dollar und Schweizer Franken in Kryptowährungen und wieder zurück zu tauschen. Diese Dienstleistung rückt zunehmend in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden: Insgesamt sind seit September 47 Plattformen von der Schließung betroffen. Alle Portale wurden in Deutschland gehostet. 

Strafrechtliche Ermittlungen

„Es besteht der Verdacht, dass einige dieser Exchange Services in illegale Aktivitäten wie Geldwäsche involviert sind“, erklärt Rechtsanwalt Christopher Arendt von der Sozietät Acconsis in München. Doch die Schließungen treffen nicht nur potenziell kriminelle Nutzer. „Auch Personen, die ihre erzielten Gewinne aus Krypto-Geschäften nicht in der Steuererklärung angegeben haben, könnten ins Visier der Ermittlungen geraten“, warnt Arendt. 

Konzertierte Aktion

Im Rahmen der Operation „Final Exchange“ hat das Bundeskriminalamt zusammen mit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ZIT) die Schließung veranlasst. Der Verdacht: Betreiber dieser Plattformen sollen bewusst gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Identitätsprüfung (Know-Your-Customer – KYC) verstoßen haben. Durch das Fehlen der vorgeschriebenen Identitätsprüfung bei der Anmeldung wurden anonyme Transaktionen ermöglicht, die wiederum zur Verschleierung der Herkunft illegal erworbenen Vermögens genutzt werden konnten.  

Umfangreiche Nutzerdaten sichergestellt

Mit der Schließung der Krypto Exchange Services hat das BKA nicht nur die Plattformen abgeschaltet, sondern auch umfangreiche Nutzerdaten und Transaktionsinformationen sichergestellt. „Neben kriminellen Nutzern wie Ransomware-Gruppierungen, Darknet-Händlern und Betreibern von Botnetzen, nutzten möglicherweise auch Privatpersonen ohne Intention der Geldwäsche diese Plattformen“, erklärt Anwalt Arendt, der auf die Beratung in steuerrechtlichen Fragen im Bereich von Krypto-Assets spezialisiert ist. „Diese Nutzer können nun in den Fokus steuerstrafrechtlicher Ermittlungen geraten, falls sie Gewinne aus ihren Tauschgeschäften nicht in der Steuererklärung deklariert haben.“ 

BFH-Grundsatzentscheidung

Nach einem Grundsatz-Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) gilt der Tausch von Fiat- in Kryptowährungen als steuerlich relevanter Verkauf, dessen Gewinne zwingend in der Steuererklärung anzugeben sind.  

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