Alle Augen richten sich auf die bevorstehende Notenbanksitzung der Fed am heutigen Mittwoch. Was können Anleger erwarten und wie könnte der DAX reagieren? Außerdem im Fokus: Die Aktien der Commerzbank und von E.ON.
Alle Aufmerksamkeit richtet sich heute Abend auf die bevorstehende Sitzung der US-amerikanischen Notenbank Fed. Der DAX hält sich bedeckt. Lediglich 0,2 Prozent liegt er aktuell im Vergleich zum Vortag im Plus und steht damit bei 20.284 Punkten. Das europäische Pendant, der Euro Stoxx 50, liegt 0,4 Prozent im Plus und steht damit aktuell bei 4.961 Punkten.
Vor der Sitzung der US-Notenbank Fed an diesem Mittwoch haben sich die Indizes am deutschen Aktienmarkt also recht wenig bewegt. Als ausgemacht gilt, dass die Fed den Leitzins um weitere 25 Basispunkte senken wird. „Um ihre Handlungsfähigkeit angesichts unsicherer ökonomischer Rahmenbedingungen zu bewahren, sollte sie die Zinsen in den nächsten Meetings aber zunächst konstant halten", kommentierte Ökonomin Lena Dräger vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) vor der Fed-Entscheidung. „Denn die Fed sieht sich einem schwierigen makroökonomischen Umfeld ausgesetzt: Vieles spricht derzeit für ein erneutes Anziehen der Inflation, gleichzeitig sind die Aussichten für die Konjunktur unsicher."
Aktien von Commerzbank und E.ON beim DAX im Fokus
An die DAX-Spitze schafft es derzeit von der Performance her die Aktie der Commerzbank mit einem Plus von 2,4 Prozent. Die italienische Großbank Unicredit baute ihre Beteiligung über Finanzinstrumente an der Commerzbank weiter aus. Der Gesamtposition betrage nun rund 28 Prozent, hieß es.
Das Schlusslicht im DAX bildet von der Performance her hingegen die Aktie von E.ON. Im Streit um regulierte Renditen auf getätigte Investitionen haben Energienetzbetreiber wie E.ON vor dem obersten deutschen Gericht eine Schlappe eingesteckt. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs habe entschieden, die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 12. Oktober 2021 zurückzuweisen, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2023 wurde aufgehoben.
Enthält Material von dpa-AFX
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