BRÜSSEL/FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Konflikt um den Erhalt von Start- und Landerechten während der Corona-Flaute fordert der Lufthansa
Grundsätzlich müssen die Airlines in diesem Winter an bestimmten, zu normalen Zeiten stark belasteten Flughäfen mindestens die Hälfte ihrer zugeteilten Zeitfenster nutzen, um sie nicht in der kommenden Saison abgeben zu müssen. Zu pandemiefreien Zeiten lag die geforderte Quote bei 80 Prozent. Die für den Winterflugplan auf 50 Prozent abgesenkte Quote kann der Kommission zufolge mit Ausnahmeregeln weiter unterschritten werden, die etwa beim Auftreten neuer Virusvarianten greifen. Die Prüfung unterliegt dabei nationalen Koordinatoren. Ab dem 28. März plant die Kommission eine Erhöhung der Nutzungsquote auf 64 Prozent.
Lufthansa hat nun die uneinheitliche Anwendung der Ausnahmeregeln beklagt. Sie würden in mehr als 20 Mitgliedsländern gar nicht eingesetzt und in den übrigen sehr unterschiedlich, sagte ein Unternehmenssprecher in Frankfurt. Derzeit würden im Konzern täglich etwa 100 kommerziell unnötige, kaum besetzte Flüge durchgeführt. Lufthansa fordert für den Rest des Winterflugplans flexible und unbürokratische Ausnahmen zu den Slotregeln. Die Kommission solle sich für eine einheitliche Regelung einsetzen, um unnötige Flüge zu vermeiden und den Airlines Planbarkeit zu geben.
Lufthansa-Chef Carsten Spohr hatte kurz vor Jahresende in einem Interview gesagt, dass der Konzern bis Ende März 18 000 eigentlich unnötige Flüge abfliegen müsse, um seine Zeitfenster zu behalten. Davon seien aktuell bereits rund 40 Prozent abgeflogen worden, hieß es nun. Für die verbleibenden rund 11 000 unnötigen Flüge hoffe man auf Lösungen./ceb/DP/eas
Quelle: dpa-Afx