FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Bayer
Das zuständige Gericht in San Francisco bestätigte am Freitag nach Börsenschluss in Frankfurt ein Urteil, wonach der Agrarchemie- und Pharmakonzern dem Kläger Edwin Hardeman insgesamt gut 25 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen muss. Hardeman hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup für seine Krebserkrankung verantwortlich gemacht. Bayer zeigte sich in einer Stellungnahme enttäuscht und will nun weitere Optionen ausloten. Ein Händler urteilte, dies sei wieder ein Dämpfer für die Hoffnung, die Rechtsrisiken mit dem Unkrautvernichter zu begrenzen.
Daniel Wendorff von der Commerzbank sagte in einem ersten Kommentar, eine erneute Niederlage in einem Berufungsverfahren sei für den Aktienkurs, der am Freitag nach den zuletzt ermutigend ausgefallenen Quartalszahlen mit 57,73 Euro ein Hoch seit August erreichte, nicht förderlich. Er schätzt allerdings, dass eine in Kürze erwartete Anhörung zu einem neuen Vergleichsvorschlag für künftige Klagen wichtiger sein wird. Diese steht am Mittwoch auf der Agenda, nachdem der zuständige Richter Vince Chhabria einen ersten Vorschlag im vergangenen Jahr abgelehnt hatte.
Sollte der Richter irgendwann zustimmen, könnte Bayer perspektivisch den Großteil der US-Rechtsstreitigkeiten abhaken, die sich der Konzern mit der rund 63 Milliarden Dollar teuren Übernahme von Monsanto an Bord geholt hatte. Vor dem Bekanntwerden des ersten Urteils im August 2018 waren die Bayer-Aktien noch nahe 100 Euro gehandelt worden, im Oktober 2020 dann im Tief knapp unter 40 Euro. Davon hatten sie sich in den vergangenen Tagen mit neuem Schub weiter erholt./tih/gl/stk
Quelle: dpa-Afx