UNTERPREMSTÄTTEN (dpa-AFX) - Der Sensorenhersteller AMS
Der Abschluss ist eine Notwendigkeit des deutschen Aktiengesetzes. Demnach musste die AMS Offer GmbH, welche 71 Prozent an Osram hält, mit Osram diesen Vertrag abschließen.
Die Implementierung des BGAV werde die schnelle und erfolgreiche Integration von AMS und Osram in ein zusammengeführtes Unternehmen ermöglichen, wird in der Mitteilung Alexander Everke, der CEO von AMS, zitiert.
Der BGAV bedarf allerdings noch der Zustimmung von mindestens 75 Prozent der an der außerordentlichen Hauptversammlung von Osram anwesenden Stimmen. Diese soll am 3. November 2020 virtuell stattfinden. In der Folge muss das zuständige Gericht den BGAV noch eintragen. AMS zeigt sich aber "zuversichtlich", das die Aktionäre von Osram grünes Licht geben.
Im Rahmen des BGAV bietet AMS an, die Aktien der aussenstehenden Osram-Aktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von 44,65 Euro je Aktie zu erwerben. Der BGAV
beinhaltet zudem eine jährliche Ausgleichszahlung an diese Aktionäre von 2,24 Euro (netto nach derzeitigem Körperschaftssteuersatz und Solidaritätszuschlag) pro Aktie. Dieser Nettobetrag von 2,24 Euro wird unter Vorbehalt von persönlichen Steuern an die Osram-Aktionäre ausbezahlt./cf/AWP/fba
Quelle: dpa-Afx