WASHINGTON (dpa-AFX) - Nach Amazon
Der Vorstoß von Facebook kommt in einem wichtigen Moment: Die FTC (Federal Trade Commission) muss bis Ende des Monats entscheiden, ob sie eine Wettbewerbsklage gegen das Online-Netzwerk neu einreicht oder aufgibt. Ein Richter hatte die erste Klageschrift abgewiesen, weil die FTC ihre Vorwürfe ungenügend belegt habe. Er ließ aber den Weg für einen neuen Anlauf mit mehr Argumenten offen.
Die Klage war im Dezember noch zu Zeiten von Präsident Donald Trump von Khans Vorgänger eingereicht worden. Ohne ihre Stimme wäre ein Scheitern der Neuauflage sehr wahrscheinlich: In der fünfköpfigen Kommission hatten die beiden Mitglieder aus dem Lager der Republikanischen Partei schon im vergangenen Jahr dagegen gestimmt.
Die FTC ist in den USA für Verbraucherschutz zuständig und führt auch Wettbewerbsuntersuchungen durch. Die 32-jährige Khan machte vor einigen Jahren mit einem Papier zu Amazon auf sich aufmerksam, in dem sie argumentierte, dass gängige US-Ansätze zur Einschätzung der Wettbewerbslage im Bezug auf Internet-Unternehmen versagten.
Die ausschlaggebende Frage in solchen Verfahren ist oft, ob Verbraucher durch höhere Preise benachteiligt würden. Khan kritisierte jedoch, das reiche nicht aus. Denn ein Unternehmen wie Amazon könne eine erhebliche Kontrolle über verschiedene Wirtschaftsbereiche gewinnen, während die Kunden oberflächlich gesehen von niedrigen Preisen profitierten, argumentierte sie.
Facebook verwies nun unter anderem auf Khans Arbeit für die Organisation Open Markets Institute, während der sie dem Online-Netzwerk Wettbewerbsverletzungen vorwarf.
Die kürzliche Berufung von Khan zur FTC-Chefin wurde als Signal gesehen, dass US-Präsident Joe Biden wegen der Marktmacht großer Tech-Konzerne besorgt ist und dagegenhalten will. Biden wies seine Regierung in der vergangenen Woche bereits an, neue Einschränkungen für Firmenübernahmen durch große Unternehmen in allen Branchen auszuarbeiten./so/DP/men
Quelle: dpa-Afx