MÜNCHEN (dpa-AFX) - Bayern fordert ein europaweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Das Kabinett beschloss am Dienstag in München eine Bundesratsinitiative, mit der die Bundesregierung aufgefordert werden soll, sich auf EU-Ebene für ein Verkaufsverbot entsprechender Wegwerfprodukt einzusetzen. "Es geht nicht darum, den Menschen das Rauchen zu verbieten", sagte Bayerns Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber (Freie Wähler).
Hintergrund der Initiative sei es, den wachsenden Markt an diesen Einwegprodukten auszubremsen. Nach nur einmaliger Nutzung der E-Zigaretten fielen Elektroschrott, Plastikmüll und Alt-Batterien an. Mit einer Änderung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie könne ein Verbot in der Einwegkunststoffverbotsverordnung verankert werden.
Der Gesamtumsatz mit E-Zigaretten alleine in Deutschland wird für das Jahr 2022 auf rund 575 Millionen Euro geschätzt, wie die Staatskanzlei mitteilte. Das seien rund 40 Prozent mehr als 2021. Schätzungen zufolge gehe die Steigerung insbesondere auf verkaufte Wegwerfprodukte zurück.
Wer nachhaltig sein wolle, könne solche Produkte weder herstellen noch kaufen, sagte Glauber. Mit Blick auf die Nachhaltigkeit und die Vermeidung von Müll könne es nicht sein, dass zwar Trinkhalme aus Kunststoff in der EU verboten würden, aber Einweg-E-Zigaretten erlaubt seien. Daher müssten auch solche Einwegprodukte vom Markt genommen werden, den Ländern fehle allerdings eine Rechtsgrundlage, um den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu beschränken.
Einweg-E-Zigaretten sind mit einer nicht wieder auffüllbaren aromatisierten Flüssigkeit gefüllt und mit einer nicht wieder aufladbaren Batterie versehen. Nach vollständigem Gebrauch sind sie deshalb Elektroschrott und grundsätzlich in vorgesehenen Sammelstellen oder beim jeweiligen Verkäufer ordnungsgemäß zu entsorgen. Dennoch werden erhebliche Mengen der Einweg-E-Zigaretten über den Restmüll entsorgt. Dies führt zum einen zu Rohstoffverlust, zum anderen besteht die Gefahr von Bränden durch die enthaltenen Batterien.
Von der EU-Einwegplastik-Richtlinie und der Einwegkunststoffverbotsverordnung des Bundes seien bisher nur bestimmte Einwegerzeugnisse aus Kunststoff erfasst, wie Wattestäbchen, Besteck, Teller oder Trinkhalme./had/DP/jha
Quelle: dpa-Afx