BERLIN (dpa-AFX) - Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Prüfung des umstrittenen Mietendeckels ausgesetzt. Man wolle zunächst den Ausgang der anhängigen Verfahren dazu beim Bundesverfassungsgericht abwarten, teilte das höchste Berliner Gericht am Donnerstag mit. Dieses habe mitgeteilt, dass es - vorbehaltlich möglicher Verzögerungen durch die Corona-Pandemie - im ersten Halbjahr 2021 entscheiden wolle.
In Berlin sind seit dem 23. Februar Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Mit dem bundesweit einmaligen Mietendeckel will der rot-rot-grüne Senat den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen.
Juristisch und politisch ist das Projekt hochumstritten, weshalb sogenannte Normenkontrollklagen und andere Verfahren bei den Verfassungsgerichten auf Landes- und Bundesebene anhängig sind. In Berlin hatten die Abgeordnetenhausfraktionen von CDU und FDP geklagt, in Karlsruhe Unions- und FDP-Politiker aus dem Bundestag sowie Vermieter. Sie halten den Mietendeckel für verfassungswidrig.
Die Anwälte des Senats hatten bereits im Juli angeregt, bei der rechtlichen Überprüfung des Mietendeckels auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu warten und das Verfahren beim Berliner Verfassungsgerichtshof bis dahin auszusetzen./kr/DP/jha
Quelle: dpa-Afx