KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mercedes-Käufer haben etwaige Schadenersatz-Ansprüche im Dieselskandal nicht beim Abschluss ihres Autokredits verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Montag eine entsprechende Klausel in den Darlehensverträgen der Mercedes-Benz
Der Kläger hatte beim Autokauf einen Finanzierungsvertrag unterzeichnet, in dem steht, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt - "gleich aus welchem Rechtsgrund". Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart war der Ansicht gewesen, dass der Mann deshalb nicht mehr berechtigt sei, Mercedes-Benz wegen angeblich illegaler Abgastechnik auf Schadenersatz zu verklagen. Die BGH-Richter sehen das anders und hoben das Urteil auf. In Stuttgart muss nun geklärt werden, ob die Klage inhaltlich berechtigt ist.
Nach den Feststellungen in dem OLG-Urteil findet sich die Klausel "regelmäßig" in den Darlehensbedingungen der Bank. Mercedes-Benz hatte sich dazu nicht äußern wollen. (Az. VIa ZR 1517/22)/sem/DP/men
Quelle: dpa-Afx