KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der VW
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Rechtslage so unsicher und zweifelhaft ist, dass die Erhebung einer Klage unzumutbar wäre. Bei dem Kläger, dessen Fall nun in Karlsruhe verhandelt wird, hatte das Stuttgarter Oberlandesgericht zuletzt keinen Anlass für eine Ausnahme gesehen. Das Urteil wird voraussichtlich nicht mehr am Montag, aber wohl noch vor Weihnachten verkündet. Laut VW ist der Ausgang entscheidend für rund 9000 noch offene Verfahren. (Az. VI ZR 739/20)/sem/DP/nas
Quelle: dpa-Afx