KARLSRUHE (dpa-AFX) - Unter welchen Voraussetzungen kann von einem Internetprovider eine Netzsperre verlangt werden? Das prüft der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Donnerstag (ab 9.00 Uhr) anhand einer Klage von Wissenschaftsverlagen gegen die Telekom
Das Oberlandesgericht München hat die Klage abgewiesen: Die Verlage hätten sich demnach zunächst an den in Schweden ansässigen Host-Provider der beiden Internetdienste wenden müssen. Host-Provider sind Internetanbieter, die ihre Server für die Inhalte anderer Nutzer bereitstellen.
Der BGH hatte zwar schon 2015 entschieden, dass die Telekom und andere Internet-Provider illegale Seiten im Web sperren müssen - das aber nur dann, wenn die Rechteinhaber alles unternommen haben, um gegen die Raubkopierer vorzugehen. Im Mittelpunkt steht jetzt die Frage, ob es zumutbar ist, zunächst den Host-Provider im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen. Wann der BGH sein Urteil spricht, ist noch nicht bekannt./skf/DP/ngu
Quelle: dpa-Afx