KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wann müssen Instagram-Beiträge als Werbung gekennzeichnet sein? Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das an diesem Donnerstag (9.00 Uhr) anhand von drei Influencerinnen, darunter Cathy Hummels, die Ehefrau des Fußball-Stars Mats Hummels. Die Frauen veröffentlichen auf Instagram regelmäßig Beiträge mit sogenannten Tap Tags, die mit einem Click direkt auf Firmen und Marken verweisen. Das ist aus Sicht des Verbands Sozialer Wettbewerb unzulässige Schleichwerbung. Er fordert Unterlassung und Abmahnkosten (I ZR 126/20, I ZR 90/20, I ZR 125/20). Mit einem Urteil wird nicht mehr am Donnerstag gerechnet.
Der BGH nimmt Beiträge von Cathy Hummels (I ZR 126/20) und zwei weiteren Influencerinnen aus Hamburg und Göttingen unter die Lupe. Doch es geht nicht nur um die drei Frauen: Der Wettbewerbsverband hat zahlreiche Influencer wegen Schleichwerbung abgemahnt. Sie fragen sich nun, inwiefern sie noch Produkte und Dienstleistungen empfehlen können, ohne Abmahnungen zu riskieren. Es sei wichtig, Posts als Werbung zu kennzeichnen, wenn Geld floss oder es Gegenleistungen gab, sagt Cathy Hummels. "Aber genauso wichtig ist es, dass man auch seine freie Meinung noch entfalten kann."/skf/DP/zb
Quelle: dpa-Afx