KARLSRUHE (dpa-AFX) - Zur umstrittenen Frage der Verjährung bei Klagen von Diesel-Käufern gegen Volkswagen
Es geht um Diesel-Besitzer, denen schon 2015 klar war, dass ihr Auto vom VW
Der Dieselskandal war im Herbst 2015 aufgeflogen. Die gesetzliche Verjährungsfrist läuft drei Jahre ab Jahresende, Ausnahmen sind nur selten möglich. Laut VW sind noch rund 9000 Verfahren offen, in denen erst 2019 oder 2020 geklagt wurde. Nicht in allen diesen Fällen ist aber - wie hier - unstreitig, dass die Kläger 2015 schon wussten, dass ihr Auto betroffen ist. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters kündigte deshalb am Montag ein weiteres Verfahren an, das dann für die anderen Konstellationen maßgeblich sein soll./kre/sem/DP/jha
Quelle: dpa-Afx