KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Mittwoch (9.00 Uhr) entscheiden, ob Vermieter von Batterien für E-Autos diese nach Vertragskündigung per digitalem Fernzugriff abschalten dürfen. Bei der Verhandlung vor fast einem Monat hatte sich angedeutet, dass sich Deutschlands oberste Zivilrichter in Karlsruhe auf die Seite der Verbraucher stellen und die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für nichtig erklären könnten (Az. XII ZR 89/21). Nach Einschätzung des ADAC ist die Thematik im Moment nicht von allzu großer Bedeutung, könnte es aber wieder werden.
Die AGB der Bank des französischen Autoherstellers Renault
Quelle: dpa-Afx