KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (11.00 Uhr) zum ersten Mal über mögliche Schadenersatzansprüche von Diesel-Besitzern gegen Daimler
Das "Thermofenster" ist Teil der Motorsteuerung und reduziert die Abgasreinigung bei geringen Außentemperaturen. Tausende Diesel-Kläger werfen Daimler die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor - so wie bei VW
Der BGH hatte schon häufiger zum "Thermofenster" verhandeln wollen, aber drei Termine waren geplatzt, weil die Kläger ihre Revision zurücknahmen. Der Mann, dessen Fall jetzt geprüft wird, hatte in den Vorinstanzen an Gerichten in Koblenz keinen Erfolg. Ob es in Karlsruhe schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. VI ZR 128/20)/sem/DP/jha
Quelle: dpa-Afx