KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Dieselskandal beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH) auch im kommenden Jahr. Am 23. Februar wollen die obersten Zivilrichter in Karlsruhe zwei neue Fälle verhandeln, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Diesmal geht es um das Software-Update, das Volkswagen
Beide Kläger hatten ihr Auto erst nach Bekanntwerden des VW
Das letzte Wort hat jetzt der BGH. Die Urteile können direkt am 23. Februar oder zu einem späteren Termin verkündet werden.
In seinem ersten Urteil zum Diesel hatte der zuständige Senat im Mai grundsätzlich entschieden, dass VW Zehntausenden Klägern Schadenersatz schuldet. Zu den genauen Bedingungen gab es Ende Juli weitere Urteile. Damals entschieden die Richter unter anderem, dass Kläger, die ihr Auto erst nach Auffliegen des Skandals gekauft haben, in der Regel leer ausgehen.
Die nächsten beiden Verhandlungen stehen am 14. Dezember an. Dann geht es im Fall eines VW-Käufers um die umstrittene Frage der Verjährung. Außerdem werden erstmals mögliche Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler
Quelle: dpa-Afx