KARLSRUHE (dpa-AFX) - Diesel-Besitzer, die ihren Audi, Skoda oder Seat noch nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 gekauft haben, haben keine Schadenersatzansprüche gegen die Konzernmutter Volkswagen
Die obersten Zivilrichter hatten bereits Ende Juli für Autos der Marke VW
Dieses Urteil weitet der BGH nun auf die anderen betroffenen Konzernmarken Audi, Skoda und Seat aus. VW habe damals direkt mitgeteilt, dass die problematische Software auch in anderen Fahrzeugen des Konzerns vorhanden sei. Laut VW ist diese Entscheidung maßgeblich für 8300 noch offene Verfahren./sem/DP/nas
Quelle: dpa-Afx