BREMEN (dpa-AFX) - Die Bremer Gesundheitsbehörde überlegt, die Impfreihenfolge für Astrazeneca
"Astrazeneca ist nicht verboten für unter 60-Jährige", sagte Fuhrmann. Die Ständige Impfkommission empfehle lediglich eine sorgfältige ärztliche Aufklärung. Noch herrsche Knappheit bei den Impfstoffen. Deshalb beinhalte der Anspruch auf Impfung nicht das Recht, den Impfstoff eines bestimmten Herstellers zu wählen.
"Wir erleben bei den Jahrgängen zwischen 67 und 70 Jahren, die jeweils ein Impfangebot mit dem für sie vorgesehenen Impfstoff Astrazeneca erhalten haben, ein deutlich zurückhaltenderes Buchungsverhalten", sagte Fuhrmann. Die Folge seien leere Impfzentren. Womöglich seien die Menschen verunsichert und warteten lieber ab, ob sie bei einem niedergelassenen Arzt das Vakzin von Biontech
Für Patienten, die jünger als 60 Jahre sind und sich trotzdem mit Astrazeneca impfen lassen möchten, forderten Kassenärzte eine Ansage des Robert Koch-Instituts oder des Bundesgesundheitsministeriums. "Da erwarten wir schnellstmöglich eine Handhabe", sagt Christoph Fox von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) der Zeitung. "Außerdem fordern wir, dass für den Astrazeneca-Impfstoff die Priorisierung aufgehoben wird." Dann müssten die Praxisärzte bei übrig gebliebenen Dosen nicht erst in die Wartelisten schauen, sondern könnten einfach die nächstbesten Patienten impfen, die dazu bereit sind./swd/DP/jha
Quelle: dpa-Afx