KARLSRUHE (dpa-AFX) - Zwei Facebook-Nutzer streiten am Donnerstag (9.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) dafür, ihr Konto unter Pseudonym führen zu dürfen. In dem Netzwerk gilt die Regel, dass alle ihren echten Namen verwenden müssen. Beide Kläger, ein Mann und eine Frau, waren aufgefordert worden, ihren Profilnamen zu ändern. Bis dahin wurde ihnen das Konto gesperrt. (Az. III ZR 3/21 u.a.)
Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte in beiden Fällen Facebook im Recht gesehen. Eine Verpflichtung, Nutzer unter Pseudonym zuzulassen, sei den Betreibern nicht zumutbar. Das Netzwerk setzt auf die Klarnamenpflicht, um die Hemmschwelle für Beleidigungen, Mobbing und Hassrede zu erhöhen. Die OLG-Richter hatten dieses Interesse höher bewertet als das der Nutzer, sich anonym äußern zu können.
Die unterlegenen Nutzer haben Revision in Karlsruhe eingelegt, nun wird darüber verhandelt. Ob es am Donnerstag schon ein Urteil gibt, ist offen./sem/DP/nas
Quelle: dpa-Afx