KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Dienstag (10.30 Uhr) klären, ob das US-Technologieunternehmen Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Sollte der Karlsruher Senat diese Einstufung des Bundeskartellamtes bestätigen, unterläge der iPhone-Konzern einer strengeren Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbshüter. Der BGH entscheidet in erster und letzter Instanz über die von Apple eingelegte Beschwerde.

Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalunternehmen vorgehen, die über Grenzen verschiedener Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb bedeutsam sind. In einem ersten Schritt stellt die Behörde dabei unabhängig von einem konkreten Verstoß fest, dass ein Konzern eine überragende marktübergreifende Bedeutung hat. Im zweiten Schritt kann das Kartellamt dann Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden./jml/DP/nas

Quelle: dpa-Afx