KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Freitag (9.00 Uhr) eine Entscheidung zur nachträglichen Wärmedämmung von Altbauten. Solche Häuser stehen oft unmittelbar an der Grundstücksgrenze - eine Extra-Dämmschicht außen ragt zwangsläufig zum Nachbarn hinüber. Stellt der sich quer, wird es schwierig.
Die meisten Bundesländer haben spezielle Regelungen geschaffen, um die für den Klimaschutz wichtigen Sanierungen trotzdem zu ermöglichen. Die Berliner Regelung verlangt betroffenen Nachbarn allerdings so pauschal Entgegenkommen ab, dass sie verfassungswidrig sein könnte. Kommen die obersten Zivilrichter des BGH zu diesem Ergebnis, müssten sie das Bundesverfassungsgericht einschalten.
Konkret geht es um ein Mehrfamilienhaus, dessen Giebel das direkt angrenzende Nachbargebäude um einige Meter überragt. Auf diese Fläche soll eine höchstens 16 Zentimeter dicke Dämmschicht. Amts- und Landgericht hatten die Betroffene zur Duldung verurteilt. Dagegen wehrt sie sich mit ihrer Revision in Karlsruhe. (Az. V ZR 23/21)/sem/DP/stw
Quelle: dpa-Afx