KARLSRUHE (dpa-AFX) - Drei Jahre nach seinem ersten Urteil zum Dieselskandal wird der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag (12.00) erneut wichtige Weichen für die weitere Rechtsprechung stellen. Nötig ist dies wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März diesen Jahres. Darin setzen die Luxemburger Richter die Hürden für Schadenersatz deutlich niedriger an als ihre deutschen Kollegen bisher. Das könnte gravierende Auswirkungen auf die Haftung der Autobauer haben und sie womöglich verpflichten, in sehr viel mehr Fällen Diesel-Kläger finanziell zu entschädigen.
Nach der bisherigen BGH-Linie besteht nur dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Hersteller Behörden und Kunden beim Schadstoffausstoß bewusst hinters Licht geführt hat - so wie VW
Die Karlsruher Richterinnen und Richter hatten bei der mündlichen Verhandlung im Mai über drei Musterfälle der Hersteller VW, Mercedes
Quelle: dpa-Afx