BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen eine Tochtergesellschaft der Deutschen Post
Über die Tochtergesellschaft Deutsche Post InHaus Services GmbH erbringt der Bonner Dax-Konzern
Die Post erklärte am Donnerstag, das Tochterunternehmen sei dem Postgesetz nach verpflichtet, Teile seiner Dienstleistungen auf Nachfrage auch ihren direkten Wettbewerbern anzubieten. Dieser Verpflichtung komme die Tochtergesellschaft nach und lege die Verträge mit den Wettbewerbern pflichtgemäß der Bundesnetzagentur vor. Bisher habe die Behörde diese nicht beanstandet. "Wir sind überzeugt, dass diese Vereinbarungen auch im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht stehen und werden dies auch dem Bundeskartellamt darlegen", hieß es in dem Statement weiter.
Laut Kartellamt-Chef Mundt geht von dem Geschäftsmodell der Briefkonsolidierung "der wichtigste Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt im Geschäftskundenbereich gegenüber der marktbeherrschenden Deutschen Post AG aus." Mit der Einleitung eines Verfahrens macht die Wettbewerbsbehörde den Verdacht eines Verstoßes öffentlich. Zum Ausgang des Verfahrens könne er aufgrund des frühen Zeitpunkts aktuell nichts sagen, erklärte ein Kartellamtssprecher auf Anfrage./lew/tav/stw
Quelle: dpa-Afx