BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen eine Tochtergesellschaft der Deutschen Post eingeleitet. In dem Verfahren geht es außerdem mit der Postcon Konsolidierungs GmbH und der Compador Dienstleistungs GmbH um zwei weitere Logistikdienstleister, mit denen die Post dem Verdacht nach unlautere Absprachen getroffen haben könnte. "Wir werden prüfen, ob die bestehenden Vereinbarungen der Deutschen Post InHaus Services mit ihren direkten Wettbewerbern den Wettbewerb beschränken", sagte der Chef der Kartellbehörde, Andreas Mundt, laut Mitteilung vom Donnerstag in Bonn. Die Post - die als Konzern inzwischen unter dem Namen DHL Group auftritt - verwies auf das Postgesetz sowie die Einschätzung der Bundesnetzagentur.

Über die Tochtergesellschaft Deutsche Post InHaus Services GmbH erbringt der Bonner Dax-Konzern unter anderem die sogenannte Konsolidierung, wobei er von Geschäftskunden versendete Post abwickelt. Die Deutsche Post holt die Sendungen bei den Kunden ab, frankiert und bringt sie in die Briefzentren. Jährlich gehen laut Post-Angaben so über sechs Millionen Sendungen auf den Weg. In der dafür zuständigen 100-prozentigen Tochter sind rund 1900 Angestellte beschäftigt, über die Hälfte davon im Geschäftsbereich der Konsolidierung.

Die Post erklärte am Donnerstag, das Tochterunternehmen sei dem Postgesetz nach verpflichtet, Teile seiner Dienstleistungen auf Nachfrage auch ihren direkten Wettbewerbern anzubieten. Dieser Verpflichtung komme die Tochtergesellschaft nach und lege die Verträge mit den Wettbewerbern pflichtgemäß der Bundesnetzagentur vor. Bisher habe die Behörde diese nicht beanstandet. "Wir sind überzeugt, dass diese Vereinbarungen auch im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht stehen und werden dies auch dem Bundeskartellamt darlegen", hieß es in dem Statement weiter.

Laut Kartellamt-Chef Mundt geht von dem Geschäftsmodell der Briefkonsolidierung "der wichtigste Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt im Geschäftskundenbereich gegenüber der marktbeherrschenden Deutschen Post AG aus." Mit der Einleitung eines Verfahrens macht die Wettbewerbsbehörde den Verdacht eines Verstoßes öffentlich. Zum Ausgang des Verfahrens könne er aufgrund des frühen Zeitpunkts aktuell nichts sagen, erklärte ein Kartellamtssprecher auf Anfrage./lew/tav/stw

Quelle: dpa-Afx