BERLIN (dpa-AFX) - Als Vorsorge für den kommenden Winter sollen die Gasspeicher in Deutschland ausreichend befüllt sein. Der Bundesrat billigte am Freitag ein entsprechendes Gesetz. Auf diese Weise soll die Sicherheit der Gasversorgung gewährleistet bleiben. Zudem sollen starke Preissprünge verhindert werden. Das Gesetz ist eine Reaktion auf den russischen Krieg gegen die Ukraine sowie auf Turbulenzen bei den Gaspreisen.
Das Gesetz sieht Mindestfüllmengen zu bestimmten Stichtagen vor: Am 1. Oktober eines Jahres 80 Prozent, am 1. November 90 Prozent und am 1. Februar 40 Prozent. Um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten, muss der Betreiber einer Gasspeicheranlage am 1. August eines Jahres einen Füllstand nachweisen, der die Erreichung der Füllstandsvorgaben nicht gefährdet.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte im Bundesrat: "Wir müssen zum nächsten Winter die Speicher voller haben als in diesem Winter. Keiner weiß, wie lange der Krieg dauert, keiner weiß, welche Eskapaden Russland noch schlagen wird. Wir müssen uns also für diesen Winter vorbereiten." Dazu werde russisches Gas benötigt. Um die Abhängigkeit zu verringern, müssten der Verbrauch gesenkt und alternative Energien hochgefahren werden.
"Sollte es nicht gelingen, über den Sommer Fortschritte beim Befüllen der Speicher zu machen, wie das Gesetz es jetzt vorschreibt, werden wir schon im Sommer zu anderen Maßnahmen kommen müssen, um diese Sicherheit für den Winter vorzubereiten", sagte Habeck. "Ich hätte mir niemals gedacht, dass ein Energieminister solche Aussagen hier machen muss im Bundesrat. Aber das ist die harte, brutale Mathematik der Energiepolitik, die physische Notwendigkeit und die Abhängigkeit, in die wir uns gebracht haben."
Die Füllstände der Speicher waren in diesem Winter historisch niedrig, wie das Wirtschaftsministerium mitgeteilt hatte. Dies gelte besonders für die Speicher, die von Tochterfirmen des russischen Staatskonzerns Gazprom
Auf die von Gazprom betriebenen Speicher könnte nun aber die Bundesregierung direkten Einfluss haben. Denn Habeck hatte die Bundesnetzagentur als Treuhänderin für die deutsche Gazprom-Tochter eingesetzt. Habeck hatte dies mit unklaren Rechtsverhältnissen und einem Verstoß gegen Meldevorschriften begründet. Ziel sei es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten./hoe/DP/eas
Quelle: dpa-Afx