BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will die Abschlussprovisionen für Restschuldversicherungen begrenzen. Ein entsprechender Vorschlag soll noch im Februar vom Kabinett auf den Weg gebracht werden, wie die Deutschen Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Demnach sollen zum Schutz der Verbraucher künftig nur noch Provisionen von maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme erlaubt sein.
Eine Restschuldversicherung bekommt man häufig angeboten, wenn man einen Kredit aufnimmt. Sie springt ein, wenn der Darlehensnehmer arbeitsunfähig oder arbeitslos wird oder stirbt. Die Finanzaufsicht Bafin hatte 2017 festgestellt, dass Versicherer den Kreditinstituten für die Vermittlung dieser Versicherungen Provisionen von teils mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie zahlten. Die hohe Provision sei ein starker Anreiz, möglichst viele solcher Versicherungen mit möglichst hohen Prämien zu verkaufen, hieß es damals.
Das Finanzministerium hatte bereits 2019 einen Gesetzentwurf zur Deckelung der Provisionen vorgelegt. Er war in der großen Koalition allerdings ausgebremst worden, weil zugleich auch die Provisionen für Lebensversicherungen gedeckelt werden sollten. Dieser Aspekt sei nun erst einmal zurückgestellt worden, erfuhr die dpa.
Aus Sicht des Finanzministeriums besteht aber weiter Handlungsbedarf. "Ziel bleibt es, überhöhte Provisionen beim Versicherungsschutz zu vermeiden", sagte die Parlamentarische Finanzstaatssekretärin Sarah Ryglewski. Die Deckelung bei Restschuldversicherungen sei ein erster wichtiger Schritt - "und ich werde mich dafür einsetzen, dass weitere folgen", versprach Ryglewski. Das Ende der Fahnenstange sei noch nicht erreicht./tam/DP/men
Quelle: dpa-Afx