BERLIN (dpa-AFX) - Alle Bundesbürger sollen künftig ein Recht auf schnelles Internet bekommen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags stimmte am Mittwoch für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben. Wie genau die Untergrenze für Download, Upload und die Latenz - also die Reaktionszeit - aussieht, ist noch unklar. Dies soll später berechnet werden und ab Mitte 2022 gelten. Branchenschätzungen zufolge dürfte das Mindestniveau niedrig sein, beim Download zum Beispiel nur knapp im zweistelligen Megabit-Bereich.
Zugute kommen dürften die Mindestwerte in erster Linie Menschen auf dem Land. In Städten dürfte er keine große Rolle spielen - mancherorts könnte er am Stadtrand relevant sein. Jahr für Jahr sollen die Mindestwerte steigen. Das soll verhindern, dass sich die digitale Kluft zwischen Stadt und Land weiter vergrößert.
Derzeit haben die Bundesbürger nur ein Recht auf einen "funktionalen" Internetzugang - selbst ein 56-Kilobit-Schneckentempo reicht aus, um so einem Anspruch Genüge zu tun. Durch die neue Vorgabe steigt das Mindestniveau also deutlich, und die Telekommunikationsbranche wird stärker in die Pflicht genommen. Aus Sicht von Kritikern reicht die Reform aber längst nicht aus, um die Digitalisierung der ländlichen Regionen entscheidend voranzubringen.
Das Vorhaben, das Teil einer umfangreichen Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist, soll am Donnerstag in das Plenum des Bundestags kommen. Eine Zustimmung zu den Vorgaben, auf die sich die große Koalition geeinigt hatte, gilt als sicher. Danach wäre der Bundesrat am Zug.
Sollte das Recht auf schnelles Internet zum Gesetz werden, könnten Bürger ab Juni 2022 zur Bundesnetzagentur gehen und sich über Schneckentempo-Internet in der eigenen Wohnung beschweren. Die Bonner Behörde würde dies prüfen und gegebenfalls einen Anbieter mit der Verlegung von Leitungen beauftragen. Die Kosten hierfür würden aus einem Finanztopf beglichen, der von Telekommunikationsunternehmen gefüllt werden muss.
Auch Anbieter wie Whatsapp, deren Dienste Konkurrenz zur Sprachtelefonie sind, könnten zur Beteiligung an den Kosten herangezogen werden - dies soll die Bundesnetzagentur noch entscheiden. Anbieter wie Netflix
Quelle: dpa-Afx