LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 beschäftigt am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob der Bebauungsplan für das 2020 in Betrieb genommene Kraftwerk unwirksam ist. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Plan in der Vorinstanz gekippt. Bei der Wahl des Standortes seien Fehler gemacht worden, hatte das Gericht in Münster 2021 geurteilt. Jetzt werden die Revisionen der Stadt Datteln und des Kraftwerksbetreibers Uniper
Quelle: dpa-Afx