LEIPZIG/FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage von Kommunen gegen die sogenannte Südumfliegung am Frankfurter Flughafen abgewiesen. Die Leipziger Richter bestätigten am Donnerstag ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), der die Abflugrouten 2019 für rechtens erklärt hatte. (Az.: BVerwG 4 C 5.19) Die Lärmbelastung durch startende Flugzeuge wurde demnach ordnungsgemäß ermittelt. Auch alle anderen Abflugrouten führten zu Lärmbelastungen. Eine andere Variante dränge sich nicht als eindeutig überlegen auf.
Die Anrainer aus dem Gebiet südwestlich des größten deutschen Flughafens wehren sich seit Jahren gegen Fluglärm. 2013 hatte sich der VGH schon einmal mit der Südumfliegung befasst und die Regelung gekippt. Er sah Defizite bei der Auswahl der Route. Das Urteil wurde nie gültig, weil es vom Bundesverwaltungsgericht 2015 aufgehoben wurde. Nun beschäftigten sich die Bundesverwaltungsrichter zum zweiten Mal mit der Südumfliegung.
Das Abflugverfahren wurde 2011 eingeführt. Die Idee war, Regionen im Westen des Flughafens, die vom Lärm betroffen sind, zu entlasten. Außerdem sollten sich startende Flugzeuge nicht in die Quere kommen. Deshalb machen Maschinen nach dem Start Richtung Westen erst einen Schlenker Richtung Süden, bevor sie dann bei Groß-Gerau in Richtung Norden oder Nordwesten abdrehen. Wegen des Lärms klagten Groß-Gerau und sieben weitere Gemeinden aus dem hessisch-rheinland-pfälzischen Grenzgebiet. Zwei der Kommunen hatten sich nach Gerichtsangaben an der erneuten Revision in Leipzig nicht mehr beteiligt. Die Rechtsmittel sind nun ausgeschöpft./bz/DP/jha
Quelle: dpa-Afx