WILHELMSHAVEN/LEIPZIG (dpa-AFX) - Der Einsatz von Chlor zur Reinigung des Importterminals für Flüssigerdgas (LNG) in Wilhelmshaven ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, wie dessen Pressestelle mitteilte. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen den Biozid-Einsatz im Betrieb des Terminalschiffes "Höegh Esperanza" geklagt.
Die Umweltschützer befürchten durch das Einleiten von chlorhaltigem Abwasser Schäden für das angrenzende Wattenmeer. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage nun abgewiesen. Das Verfahren entspreche dem vom Gesetz geforderten Stand der Technik, hieß es.
Die Deutsche Umwelthilfe wollte erreichen, dass die Höegh Esperanza für einen Biozid-freien Betrieb umgerüstet wird. Nach Angaben des Betreibers Uniper
Die Klage richtete sich gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis für das schwimmende Terminal, die der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Umweltschutz (NLWKN) erteilt hat.
Zuletzt hatte die Behörde im September mitgeteilt, dass chlorhaltiges Abwasser aus der Reinigung bislang keine negativen Auswirkungen auf die Jade hatte und verwies dazu auf eine fortlaufende gewässerökologische Überwachung.
Gericht: Ultraschallverfahren noch nicht bewährt
Die Deutsche Umwelthilfe hatte sich dem Gericht zufolge darauf berufen, dass das Verfahren der Elektrochlorierung nicht dem Stand der Technik entspreche, sondern das Biozid-freie Ultraschallverfahren.
Das Bundesverwaltungsgericht verwies darauf, dass die Eignung des Ultraschallverfahrens noch nicht gesichert sei. "Der bisherige Einsatz auf Seeschiffen genügt für die Annahme der praktischen Bewährung nicht", hieß es in der Mitteilung. Bei dem zweiten schwimmenden Terminalschiff in Wilhelmshaven sei die Ultraschallmethode in einer Erprobungsphase. Als praktische Bewährung könne dies nicht angesehen werden./len/DP/mis
Quelle: dpa-Afx