KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof verhandelt am Mittwoch (14.30 Uhr) über eine Klausel, die dem Vermieter einer Batterie für ein E-Auto erlaubt, diese per digitalem Fernzugriff abzuschalten. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin eine unangemessene Benachteiligung der Mieter. Die beklagte Bank des französischen Autoherstellers Renault
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank sahen vor, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit für die teuren Batterien gesperrt werden kann. Die Bank vergleicht das mit dem Abschalten einer Münzwaschmaschine oder der Sperrung eines abhanden gekommenen Smartphones. Die bisher damit befassten Gerichte in Düsseldorf sahen das anders: Den Entscheidungen zufolge darf die Bank die Klausel nicht verwenden. Dagegen geht sie vor.
Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen sprach von verbotener Eigenmacht des Anbieters, weil es einem Eingriff in fremden Besitz gleichkomme. Denn ohne Wiederauflademöglichkeit der Autobatterie wäre das gesamte Fahrzeug nicht mehr zu nutzen.
Die Verbraucherschützer räumten ein, bei anderen Verträgen wie der Festnetztelefonie ermögliche der Gesetzgeber Leistungssperren per Fernzugriff. Dort gebe es aber weitere enge Voraussetzungen.
Nach Angaben des ADAC werden aktuell keine neuen E-Autos mit Batteriemiete angeboten. "Renault hatte dieses als letzter Anbieter Ende 2020 abgeschafft", teilte ein Sprecher mit. Demnächst werde es das aber wohl wieder bei chinesischen und vietnamesischen Herstellern geben, unter anderem mit einem Batteriewechselkonzept. Wie häufig die Klausel zur Fernabschaltung angewendet wurde, kann der Autoclub nicht beurteilen./kre/DP/nas
Quelle: dpa-Afx