KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Streit zwischen Facebook und dem Bundeskartellamt wegen der umfangreichen Verwendung von Nutzerdaten beschäftigt erneut den Bundesgerichtshof (BGH). Wie das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte, hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Facebook Ende November in einem laufenden Eilverfahren erneut vorübergehend von der Verpflichtung entbunden, die Anordnungen des Kartellamts umzusetzen. Dessen Rechtsbeschwerde dagegen habe der Kartellsenat des BGH nun zugelassen. Ob solche "Hängebeschlüsse" im Kartellverwaltungsverfahren erlassen werden könnten, müsse höchstrichterlich geklärt werden. (Az. KVZ 90/20)
Das Kartellamt hatte dem sozialen Netzwerk im Februar 2019 untersagt, von seinen Nutzern ohne eine Wahlmöglichkeit die pauschale Zustimmung zum Sammeln und Verknüpfen von Daten zu verlangen. Dagegen hat Facebook beim OLG Düsseldorf Beschwerde eingelegt, das Verfahren läuft noch. Gestritten wird im Wesentlichen darum, was in der Zwischenzeit gilt. Das OLG hatte zunächst auf Antrag von Facebook aufschiebende Wirkung angeordnet. Das kippte der BGH im Juni 2020 - die Vorgaben des Kartellamts mussten also wieder umgesetzt werden. Nun hat Facebook erneut die Aussetzung erreicht, bis über den zweiten eingereichten Eilantrag entschieden ist. Eine solche Zwischenverfügung im Eilverfahren nennt sich Hängebeschluss./sem/DP/eas
Quelle: dpa-Afx