BERLIN (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um jahrelang gespeicherte Mieterdaten bei der Deutschen Wohnen
Das Gericht hatte den Bußgeldbescheid für unwirksam erklärt, weil er keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens enthalte. Smoltczyk hält das nicht für erforderlich und verwies am Mittwoch unter anderem auf europäische Vorschriften. Sie hoffe, dass durch eine gerichtliche Klärung das Verhältnis von nationalem Ordnungswidrigkeitenrecht und europäischem Datenschutzrecht geklärt werde. Davon profitierten Aufsichtsbehörden und Unternehmen.
Smoltczyk hatte das Bußgeld im Herbst verhängt und kritisiert, dass im Archiv des größten privaten Vermieters Berlins teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse einsehbar waren./bf/DP/mis
Quelle: dpa-Afx