BAUER Aktiengesellschaft: Einzelheiten zur Kapitalerhöhung gegen Bar- und/oder Sacheinlagen festgelegt
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02.06.2021 / 19:07 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Schrobenhausen - Der Vorstand der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen (ISIN DE0005168108), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die Einzelheiten der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 31. März 2021 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bar- und/oder Sacheinlagen festgelegt: Die insgesamt 7.247.715 neuen Aktien werden den Aktionären, vorbehaltlich der Billigung des entsprechenden Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft ( www.bauer.de) im Zeitraum von Dienstag, 8. Juni 2021, bis Montag, 21. Juni 2021, in dem bereits von der Hauptversammlung der Gesellschaft festgelegten Bezugsverhältnis von 13:5 zum Bezug angeboten (das heißt 13 Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von fünf neuen Aktien). Der Bezugspreis beträgt 10,50 EUR je neuer Aktie.
Die Doblinger Beteiligung GmbH, München, die derzeit rund 19,84 % der Aktien und Stimmrechte an der Gesellschaft hält, hat sich der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die auf die von ihre gehaltenen Aktien entfallenden Bezugsrechte auszuüben und darüber hinaus weitere nicht von anderen Aktionären der Gesellschaft bezogene neue Aktien zum Bezugspreis zu erwerben, wobei jedoch der Anteil der Doblinger Beteiligung GmbH am Grundkapital und der Gesamtzahl der Stimmrechte nach Durchführung der Kapitalerhöhung 30,00 % abzüglich einer Aktie bzw. eines Stimmrechts nicht überschreiten darf. Im Gegenzug für die vorstehende Verpflichtung der Doblinger Beteiligung GmbH hat sich die Gesellschaft gegenüber der Doblinger Beteiligung GmbH verpflichtet, deren entsprechendes Zeichnungs- und Erwerbsangebot anzunehmen und ihr die entsprechende Zahl von neuen Aktien zuzuteilen, jedoch nur sofern und soweit nach Ausübung der den anderen Aktionären der Gesellschaft zustehenden Bezugsrechte noch neue Aktien zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus können etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene neue Aktien von Aktionären erworben werden. Jeder Aktionär kann dazu über seine Depotbank innerhalb der vorstehend genannten Bezugsfrist bei der Bezugsstelle ein verbindliches Angebot zum Erwerb solcher neuen Aktien zum Bezugspreis abgeben. Im Übrigen ist eine Platzierung nicht bezogener Neuer Aktien an Investoren (sogenanntes Rump-Placement) nicht geplant. Ein Handel der Bezugsrechte ist nicht vorgesehen.
Investoren, die noch nicht Aktionär der Gesellschaft sind aber ein Mehrerwerbsangebot zum Erwerb nicht bezogener Aktien abgeben wollen, müssen zum Zeitpunkt der Bestandsermittlung für die Einbuchung der Bezugsrechte über mindestens eine Aktie verfügen.
Die Bezugsrechte aus den alten Aktien werden nach dem Stand vom 9. Juni 2021 (Record Date), abends, den Depotbanken automatisch eingebucht; es obliegt den Depotbanken, die Bezugsrechte in die Depots der jeweiligen Aktionäre einzubuchen.
Jeder der im Hauptversammlungsbeschluss vom 31. März 2021 genannten Inferenten, hat sich der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, so viele Bezugsrechte auszuüben, wie erforderlich sind, um seinen Rückzahlungsanspruch aus dem gleichfalls im Hauptversammlungsbeschluss genannten Darlehen in Höhe von insgesamt 12 Mio. EUR an die Gesellschaft unter Ansatz des Nominalwerts im Rahmen einer Sacheinlage und unter Anrechnung auf den Bezugspreis in die Gesellschaft einzubringen und an diese abzutreten. Die Sacheinlage dient der Verringerung der Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft und damit der Erhöhung ihrer Eigenkapitalquote.
Soweit die Ausgabe der Neuen Aktien gegen Bareinlage erfolgt, dient der Nettomissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 63,3 Mio. EUR unmittelbar der außerplanmäßigen Rückführung von Finanzverbindlichkeiten und damit der Erhöhung der Eigenkapitalquote.
Die neuen Aktien sollen zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie deren Lieferung an Investoren erfolgt voraussichtlich Montag, 28. Juni 2021, frühestens jedoch am ersten Börsenhandelstag nach deren Börsenzulassung.
Disclaimer
Diese Bekanntmachung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan oder Kanada veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der BAUER Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Wertpapiere, auf die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird, dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der Securities Act) verkauft, zum Kauf angeboten oder ausgeübt werden. Diese Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert.
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Kontakt: Christopher Wolf Investor Relations BAUER Aktiengesellschaft BAUER-Straße 1 86529 Schrobenhausen Tel.: +49 8252 97-1797 Fax: +49 8252 97-2900 investor.relations@bauer.de www.bauer.de
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Quelle: dpa-Afx