Biotest AG: Bei Vollzug des Übernahmeangebots wird Grifols, S.A. mehr als 95,5498 % der Stimmrechte halten
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07.01.2022 / 13:51 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad-hoc-MITTEILUNG Mitteilung gemäß Art. 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Bei Vollzug des Übernahmeangebots wird Grifols, S.A. mehr als 95,5498 % der Stimmrechte halten
Dreieich, 7. Januar 2022. Die Grifiols, S.A. hat heute gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Nr. 4 WpÜG auf ihrer Internetseite unter https://www.grifols.com/en/biotest-voluntary-takeover-offer veröffentlicht, dass sie ein Instrument gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bezogen auf 17.783.776 Stammaktien hält, das einem Anteil von rund 89,88 % der Stimmrechte an der Biotest AG entspricht. Außerdem gibt die Grifols, S.A. in der Veröffentlichung an, dass die Gesamtzahl der Aktien der Biotest AG, für die das Übernahmeangebot der Grifols, S.A. vom 26. Oktober 2021 bis zum Ablauf der Annahmefrist (4. Januar 2022, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) angenommen wurde, zuzüglich der aus dem obengenannten Instrument folgenden Stimmrechte, rund 95,5498 % der Stimmrechte und rund 47,7749 % des Grundkapitals der Biotest AG entspricht. Der Vollzug des Übernahmeangebots hängt noch vom Eintritt mehrerer Angebotsbedingungen ab.
Laut der heutigen Veröffentlichung wird die Grifols, S.A. nach Vollzug des Übernahmeangebots berechtigt sein, einen Antrag nach § 39a Abs. 1 Satz 1 WpÜG zu stellen, die übrigen Stammaktien der Biotest AG gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss auf sie zu übertragen (sog. "Squeeze-out"). Für die Vorzugsaktien der Biotest AG gilt dies nicht. Die Grifols, S.A. gab in Ziffer 9.4 der am 26. Oktober 2021 veröffentlichten Angebotsunterlage die Absicht an, im Falle der Erreichung der hierfür maßgeblichen Schwellenwerte die verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen, nach Vollzug einen sog. "Squeeze-out" durchzuführen.
Biotest Aktiengesellschaft Der Vorstand
Biotest AG Landsteinerstr. 5 D-63303 Dreieich www.biotest.com
Disclaimer Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Biotest AG und ihrer Tochtergesellschaften. Diese Aussagen beruhen auf den derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen des Unternehmens und unterliegen insofern Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die dazu führen können, dass die tatsächliche wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen haben nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Biotest beabsichtigt nicht, die zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und übernimmt dafür keine Verpflichtung.
Über Biotest Biotest ist ein Anbieter von Plasmaproteinen und biotherapeutischen Arzneimitteln. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumine, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 1.900 Mitarbeiter. Die Vorzugsaktien der Biotest AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet.
IR Kontakt:
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PR Kontakt:
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Biotest AG, Landsteinerstr. 5, 63303 Dreieich, www.biotest.com
Stammaktie: WKN: 522720; ISIN: DE0005227201 Vorzugsaktie: WKN: 522723; ISIN: DE0005227235 Notiert: Frankfurt (Prime Standard) Freiverkehr: Berlin, Düsseldorf, Hamburg/ Hannover, München, Stuttgart, Tradegate
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Quelle: dpa-Afx