Cherry AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu EUR 25 Mio.
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09.06.2022 / 16:29 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Cherry AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu EUR 25 Mio.
München, 9. Juni 2022 - Der Vorstand der Cherry AG (ISIN: DE000A3CRRN9) ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Juni 2021 erteilten Ermächtigung, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen ("Aktienrückkaufprogramm 2022"). Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2022 können in einem Zeitraum vom 13. Juni 2022 bis zum 30. Juni 2023 bis zu insgesamt 2.000.000 eigene Aktien (dies entspricht bis zu ca. 8,2 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 25,0 Mio. zurückgekauft werden. Sämtliche Rückkäufe werden durch ein Kreditinstitut innerhalb einer vertraglich vereinbarten Preisspanne durchgeführt. Im Falle eines erheblichen Anstiegs des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft werden keine oder nur ein Teil der geplanten Aktienrückkäufe getätigt.
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Juni 2021 genehmigten Zwecken verwendet werden, insbesondere auch als Akquisitionswährung für den Erwerb von Unternehmen oder zur Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
Der Aktienrückkauf wird nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt.
Weitere Details werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2022 von der Gesellschaft separat bekannt gemacht werden.
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Quelle: dpa-Afx