clearvise und Pacifico Renewables Yield schließen memorandum of understanding über den möglichen vollständigen Erwerb des Pacifico-Wind- und Solarportfolios über eine kombinierte Bar- / Sachkapitalerh
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13.07.2022 / 23:18 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
clearvise und Pacifico Renewables Yield schließen memorandum of understanding über den möglichen vollständigen Erwerb des Pacifico-Wind- und Solarportfolios über eine kombinierte Bar- / Sachkapitalerhöhung
Wiesbaden, 13. Juli 2022 - Die clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4, "clearvise") hat heute mit der Pacifico Renewables Yield AG (WKN A2YN37 / ISIN DE000A2YN371, "Pacifico") eine unverbindliche Vereinbarung (memorandum of understanding, "MoU") über den möglichen vollständigen Erwerb des bestehenden europäischen 166 MW Wind- und Solarportfolios der Pacifico durch die clearvise und eine Beteiligung von Pacifico als Ankeraktionär der clearvise abgeschlossen.
Der Vorstand der clearvise beabsichtigt mit der geplanten Transaktion, die Position von clearvise als börsennotiertem, wachstumsstarkem und unabhängigem Stromproduzenten (Independent Power Producer - "IPP") im Markt der erneuerbaren Energien deutlich zu stärken.
Zur Umsetzung dieser Ziele hat Pacifico im Rahmen einer Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells heute beschlossen, in einem ersten Schritt eine Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durchzuführen, bei der die bisher von Pelion Green Future Alpha GmbH gehaltenen clearvise-Aktien mit einem Anteil am Grundkapital der clearvise von etwa 22 % in die Pacifico eingebracht werden sollen.
Nach Vollzug dieser Pacifico-Sachkapitalerhöhung beabsichtigt clearvise in einem zweiten Schritt den Erwerb des europäischen Wind- und Solarportfolios von Pacifico. Der Kaufpreis soll dabei teilweise in Aktien der clearvise im Rahmen einer Sacheinlage ("Aktienkomponente") sowie teilweise durch eine Barkomponente gezahlt werden. Die Gesamtvergütung ergibt sich dabei aus den Ergebnissen einer noch durchzuführenden Bewertung der jeweiligen Portfolien der beiden Unternehmen. Das Verhältnis zwischen Aktienkomponente und Barkomponente soll so ausgestaltet werden, dass Pacifico nach Vollzug der Transaktion mit einer Finanzbeteiligung von langfristig ca. 40 % am Grundkapital der börsennotierten clearvise beteiligt sein soll. Zugleich beabsichtigt Pacifico mit Abschluss des zweiten Schritts eine Umgestaltung ihres IPP Geschäftes dahingehend, dass Beteiligungen an operativen europäischen utility-scale Wind- und Solaranlagen künftig indirekt über die Finanzbeteiligung an clearvise gehalten werden sollen. clearvise wird ihre bislang verfolgte Strategie als eigenständiges Unternehmen unverändert weiterverfolgen. Ziel beider Unternehmen ist es, die Attraktivität von clearvise und von Pacifico mit schwerpunktmäßig voneinander abgegrenzten und komplementären Geschäftsmodellen für Kapitalmarktinvestoren jeweils zu erhöhen.
Durch den geplanten Erwerb des bestehenden 166 MW Wind- und Solarportfolios würde die operative Stromerzeugungskapazität der clearvise bei über 469 MW liegen gegenüber aktuell 303 MW, eine Steigerung von rund 55%.
Zur Ermittlung von fairen Bewertungsverhältnissen sollen der Kaufpreis des Pacifico-Portfolios auf der einen Seite sowie der Wert der clearvise-Aktien für die Bezahlung der Aktienkomponente auf der anderen Seite auf Basis einer Bewertung des jeweiligen Portfolios, d.h. der bestehenden Anlagen und Finanzierungen zu vergleichbaren Annahmen erfolgen ("Methodengleichheit"). Die Parteien beabsichtigen, sich auf einen gemeinsamen Sachverständigen zu einigen, der diese Unternehmensbewertungen durchführt.
Die Prüfung der Portfolios wird sich voraussichtlich über mehrere Monate erstrecken. Die Umsetzung der weiteren Schritte bis zu einem möglichen Abschluss der Gesamttransaktion steht zudem u.a. unter dem Vorbehalt der beidseitig zufriedenstellenden Due Diligence-Prüfungen und Vertragsverhandlungen sowie der Zustimmung der zuständigen Gremien sowie der Aktionäre beider Gesellschaften. Diese soll jeweils im Rahmen von außerordentlichen Hauptversammlungen eingeholt werden.
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Quelle: dpa-Afx