Deutsche Geothermische Immobilien AG: Pflicht zur Neuerstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018

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31.07.2020 / 17:35 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR: Pflicht zur Neuerstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018

Im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 hat sich herausgestellt, dass im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2018 fehlerhaft ein Betrag in Höhe von EUR 217.305,96 aus Zinszahlungsverpflichtungen der Gesellschaft nicht passiviert wurde. Grund hierfür war die fehlerhafte Berücksichtigung eines nur vermeintlich abgeschlossenen, zinslosen Darlehens in Höhe von EUR 900.000,00, obgleich tatsächlich die Gesellschaft zwei verzinsliche Darlehen in selber Höhe abgeschlossen hatte. Letztere wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses 31.12.2018 nicht berücksichtigt. Die Korrekturen betreffen die Position "sonstige Verbindlichkeiten" in Höhe von EUR 217.305,96 sowie die Position "Zinsen und sonstige Aufwendungen" in derselben Höhe. Hiervon entfallen auf das Jahr 2018 EUR 72.000,00. Die Differenz in Höhe von EUR 145.305,96 entfällt auf die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017.

Aufgrund dieser wesentlichen Abweichung ist eine Nachtragsprüfung des geänderten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 erfolgt. Die Veröffentlichung erfolgt zeitgleich mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019. Diese wird am 31.07.2020 erfolgen.

Deutsche Geothermische Immobilien AG

Der Vorstand

Kontakt: Martin Müller Deutsche Geothermische Immobilien AG Kaiserstraße 8 60311 Frankfurt Tel.: +49 (0)69 67 77 99 50

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Quelle: dpa-Afx