Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa AG beschließt Kapitalerhöhung in Höhe von 2,1 Milliarden Euro
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19.09.2021 / 18:43 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionär:innen unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals C beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 1.530.221.624,32 Euro, eingeteilt in 597.742.822 Aktien, soll durch Ausgabe von 597.742.822 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft erhöht werden.
Der voraussichtliche Bruttoemissionserlös wird 2.140 Mio. Euro betragen. Der Bezugspreis von 3,58 Euro je Neuer Aktie entspricht einem Abschlag von 39,3% auf den TERP (theoretical ex-rights price). Das Bezugsverhältnis beträgt 1:1. Die neuen Aktien sollen Aktionär:innen während der Bezugsfrist voraussichtlich vom 22. September 2021 bis zum 5. Oktober 2021 angeboten werden. Der Bezugsrechtshandel beginnt voraussichtlich am 22. September 2021 und endet am 30. September 2021.
Die Kapitalerhöhung wird von einem Konsortium aus 14 Banken vollständig garantiert. Darüber hinaus haben mehrere von BlackRock, Inc. verwaltete Investmentfonds einen Sub-Underwriting-Vertrag über insgesamt 300 Mio. EUR abgeschlossen und sich verpflichtet, ihre Bezugsrechte in vollem Umfang auszuüben. Ebenso haben sich alle Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bereit erklärt, an der Kapitalerhöhung teilzunehmen und Bezugsrechte für die jeweils gehaltenen Aktien vollständig auszuüben.
Die Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis des Konzerns. Die Gesellschaft wird den Nettoerlös zur Rückzahlung der Stillen Einlage I des Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland (WSF) in Höhe von 1,5 Mrd. EUR verwenden. Die Gesellschaft beabsichtigt außerdem, die Stille Einlage II in Höhe von 1 Mrd. EUR bis Ende 2021 vollständig zurückzuzahlen und den nicht in Anspruch genommenen Teil der Stillen Einlage I ebenfalls bis Ende 2021 zu kündigen.
Der WSF, der gegenwärtig 15,94 % am Grundkapital der Gesellschaft hält, hat sich verpflichtet, frühestens sechs Monate nach Abschluss der Kapitalerhöhung mit der Veräußerung seiner Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft zu beginnen, falls der WSF an der Kapitalerhöhung teilnimmt. In diesem Fall muss die Veräußerung spätestens 24 Monate nach Abschluss der Kapitalerhöhung abgeschlossen sein, vorausgesetzt, die Gesellschaft zahlt die Stillen Einlagen I und II wie geplant zurück.
Das öffentliche Angebot der Neuen Aktien in Deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekts, der unter anderem auf der Internetseite der Lufthansa Group (https://www.lufthansagroup.com/kapitalerhoehung) zur Verfügung gestellt wird. Die Billigung wird voraussichtlich am 20. September 2021 erwartet. Es wird kein öffentliches Angebot außerhalb Deutschlands geben und der Prospekt wird von keiner anderen Behörde gebilligt werden.
Wichtige Hinweise Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Ein Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines in Deutschland zu veröffentlichenden Prospekts, ergänzt durch zusätzliche Informationen bezogen auf das Angebot außerhalb Deutschlands. Der Prospekt wird kostenfrei bei der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft, Venloer Straße 151-153, 50672 Köln, Deutschland, oder auf der Webseite der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft unter https://www.lufthansagroup.com/kapitalerhoehung erhältlich sein. Im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur an Personen verteilt und richtet sich nur an diese, die (i) qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Bestandteil des nationalen Rechts ist, (ii) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten Fassung (die "Order") fallen, oder (iii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, nicht eingetragene Vereinigungen usw. ) (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht als Grundlage für Handlungen oder als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden. 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Quelle: dpa-Afx