fox e-mobility AG: Einzelheiten zur Durchführung einer Barkapitalerhöhung
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04.03.2021 / 20:41 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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fox e-mobility AG: Einzelheiten zur Durchführung einer Barkapitalerhöhung
München, 4. März 2021 - Der Vorstand der fox e-mobility AG (DE000A2NB551) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung des von der Hauptversammlung am 7. Dezember 2020 geschaffen Genehmigten Kapitals 2020 eine Barkapitalerhöhung über EUR 1 Mio. nominal beschlossen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen (§ 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz). Der Ausgabebetrag wurde auf EUR 2,00 pro Aktie festgelegt. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2020 gewinnberechtigt und werden vom Management und Aufsichtsrat der Gesellschaft gezeichnet. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2020 erfolgt am 15. Juni 2021.
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Quelle: dpa-Afx