HOCHTIEF Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts, abgesichert durch Aktionär ACS
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08.06.2022 / 17:52 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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HOCHTIEF Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts, abgesichert durch Aktionär ACS
Essen, 8. Juni 2022 - Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals II das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage um nahezu 10 % zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von derzeit EUR 180.855.569,92 um EUR 18.085.358,08 auf EUR 198.940.928,00 durch Ausgabe von 7.064.593 neuen Aktien gegen Bareinlage erhöht. Die neuen Aktien werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2022 ausgegeben. Die neuen Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung ausschließlich Unternehmen und institutionellen Investoren angeboten werden.
Die ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A., Madrid (Spanien) ("ACS"), hat sich verpflichtet, pro rata zu ihrer Beteiligung an der Gesellschaft an der Kapitalerhöhung teilzunehmen. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, ACS eine entsprechende Anzahl neuer Aktien zuzuteilen. Daneben hat sich ACS verpflichtet, alle nicht Unternehmen und institutionellen Investoren zugeteilten neuen Aktien zu übernehmen. Der Platzierungspreis wird im Rahmen einer beschleunigten Platzierung ermittelt und gesondert bekannt gegeben werden. Der Nettoerlös der Kapitalerhöhung soll zur Stärkung der Eigenkapitalbasis verwendet werden, indem ein Teil der für die vollständige Übernahme der CIMIC aufgenommenen Finanzierung zurückgeführt wird.
Als Teil der Transaktion hat die Gesellschaft vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen einer 90-tägigen Lock-up-Periode zugestimmt.
Kontakt:
georg.von-bronk@hochtief.de
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Quelle: dpa-Afx